Illegale Rauschmittel

Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel hat sich zunächst von 1975 bis 1990 nur wenig verändert; sie stieg in dieser Zeit um 5,6 % (von 323 auf 341 Unfälle mit Personenschaden). In den Jahren 1991 bis 2021 stieg die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel dagegen stärker und hat sich mehr als verfünffacht, von 434 auf 2.409 Unfälle. Dabei starben 53 Personen, 796 wurden schwer und 2.259 leicht verletzt. Entgegen der allgemeinen Unfallentwicklung nahm die Zahl der bei „Drogenunfällen“ im Straßenverkehr Verletzten in den letzten 20 Jahren deutlich zu. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich im Jahr 2021 in Deutschland zudem 14.627 schwerwiegende Verkehrsunfälle mit Sachschaden, bei denen andere berauschende Mittel (nicht nur illegale Drogen, sondern auch Psychopharmaka u. a. Medikamente) eine Rolle gespielt haben.

Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass die Steigerungsrate in erster Linie Folge der erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber diesem Problem und der damit verbundenen höheren Aufklärungsquote ist. Diese Zunahme der Drogenproblematik wird sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auch in den nächsten Jahren fortsetzen, allerdings nicht mehr in den genannten Steigerungsraten.Dunkelziffer

Dunkelziffer

Es ist zu befürchten, dass die Dunkelziffer derjenigen Kraftfahrer, die unter dem Einfluss von illegalen Drogen am Straßenverkehr teilnehmen, um ein Vielfaches höher liegt. Aktuelle Schätzungen gehen von ca. 100.000 Kraftfahrern aus, die regelmäßig unter Einfluss illegaler Drogen stehen.

Eine anonyme Zusatzuntersuchung von Blutproben, die zwischen 1993 und 1999 in Hamburg und Frankfurt/Main zum Zwecke der Blutalkoholbestimmung entnommen worden waren, führte in 75 % aller Fälle auch zum Nachweis illegaler Drogen.

Zu ähnlichen Ergebnissen kamen entsprechende Untersuchungen  in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (Westmecklenburg).

Nach aktuellen Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben ca. 50 % aller Personen zwischen 12 und 25 Jahren schon einmal Drogen angeboten bekommen. Davon haben wiederum ca. 50 % Drogen konsumiert. Bezogen auf die Gesamtheit aller 12- bis 25-Jährigen hat also rund ein Viertel der Befragten schon einmal Drogen konsumiert. Wiederum etwa die Hälfte davon belassen es bei diesem einen Mal. 15 % aller 12- bis 25-jährigen Jugendlichen haben schon mehr als zweimal Drogen genommen, 13 % in den letzten 12 Monaten. Gegenwärtig nehmen 5 % aller 12- bis 25-Jährigen Drogen ein, 3 % tun dies häufig, also mehr als zehnmal im letzten Jahr; letztere sind regelmäßige Konsumenten illegaler Drogen.

Bei Umrechnung der jüngsten Ergebnisse von bundesweiten Repräsentativ Erhebungen auf die Gesamtbevölkerung ergibt sich folgendes Bild: Rund 10 Millionen der 12- bis 59-Jährigen (dies sind knapp 20 % aller 12- bis 59-Jährigen in Deutschland) haben mindestens einmal in ihrem Leben illegale Drogen konsumiert (Lebenszeitprävalenz). Bei den Erwachsenen haben die Männer (23 %) gegenüber den Frauen (16 %) deutlich mehr Drogenerfahrung. In den letzten 12 Monaten vor der Befragung haben aus dieser Altersgruppe 6,5 % der Befragten illegale Drogen genommen. Dies sind ca. 3,5 Millionen Menschen. Bei dieser Befragung wird nicht unterschieden zwischen einmaligem, gelegentlichem und regelmäßigem Konsum. Es gilt aber zu berücksichtigen, dass Drogenkonsum in sehr vielen Fällen den einmaligen oder den nur sehr seltenen Konsum von Drogen bedeutet.

Auch aus diesen Zahlen lässt sich unschwer ableiten, dass der Anteil der Personen, die einerseits gelegentliche oder sogar regelmäßige Drogenkonsumenten sind und die andererseits eine Fahrerlaubnis haben, nicht unerheblich ist.

Gleichzeitig lässt sich allerdings festhalten, dass der regelmäßige Konsum von Drogen in Deutschland in den letzten Jahren relativ stark geblieben ist. Dies kann den Repräsentativbefragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) entnommen werden.

In der DAS von 1993/1994 erhielt man auf die Frage nach regelmäßigem Konsum („Haben Sie im letzten Jahr mehr als 20-mal Drogen genommen“) bei den 12- bis 25-Jährigen in 4% der Fälle eine positive Antwort. Vier Jahre später, im Jahr 1997, erhielt man auf dieselbe Frage in 3 % der Fälle eine positive AntwortIm Jahr 2001 wurde die Frage modifiziert. Gefragt wurde nicht mehr nach dem mehr als 20-maligen, sondern bereits nach dem über 10-maligen Konsum. Aufgrund der geringeren Konsumhäufigkeit würde man bei einem höheren Anteil der Befragten eine positive Antwort erwarten. Positive Antworten wurden aber nach wie vor bei nur 3 % der 12- bis 25-Jährigen gegeben.

Die mit der Einnahme von Rauschgift verbundenen Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit lassen sich, im Gegensatz zum Alkohol, wegen der individuell sehr unterschiedlichen Drogenwirkung und der eigenständigen Wirkugen von Drogen-Stoffwechselprodukten kaum sicher vorhersehen. Das gilt in besonderem Maße für die Kombination unterschiedlicher Drogen mit Alkohol. Diese sog. Multiintoxikationen können für den Konsumenten zu einer nicht mehr kalkulierbaren Gefahrenquelle für die Teilnahme am Straßenverkehr und seine Gesundheit werden. Hinzu kommt, dass sich viele Drogenkonsumenten gar nicht bewusst sind, dass nicht nur Alkohol, sondern auch Rauschgift und bestimmte Arzneimittel z. T. erheblichen und lang andauernden Einfluss auf die Fahrsicherheit haben.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen ist genau wie bei Alkohol nach § 316 StGB strafbar, wenn drogenbedingte Ausfallerscheinungen nachweisbar sind. Eine Grenze zur absoluten Fahrunsicherheit für einzelne illegale Drogen gibt es aus naturwissenschaftlichen Gründen nicht.

Jeder noch so geringfügige Nachweis bestimmter Drogen im Blut von Kraftfahrern kann zu empfindlichen Geldbußen sowie zu einem Fahrverbot (§ 24 Abs. 2 StVG) führen. Zusätzlich kommt ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Betracht.

Wer als Führerscheinbewerber oder Fahranfänger in den Verdacht gerät, Konsument harter Drogen (gewesen) zu sein, kann von der Führerscheinstelle aufgefordert werden, durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Drogenfreiheit nachzuweisen. Das kann wegen der sehr langen Nachweismöglichkeit illegaler Drogen schwierig und sehr teuer werden.

Wer eine Fahrerlaubnis hat und im Zusammenhang mitder Teilnahme am Straßenverkehr als Drogenkonsument auffällt, wird es schwer haben, diese zu behalten oder sie nach der Entziehung wieder zu bekommen. Der

Staat betrachtet den Drogenkonsum grundsätzlich als Eignungsmangel, der jedenfalls bei sog. harten Drogen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit rechtfertigt.

Bezüglich Cannabis hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts allerdings mit Beschluss vom 20. Juni 2002 – 1 BvR 2062/96 – entschieden, dass aus dem Konsum zwar erhebliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs hervorgehen können, dass aber nach der Art und Intensität des Konsums unterschieden werden müsse, so dass weder ein pauschaler Gefährdungsausschluss noch eine pauschale Gefährdungsannahme gerechtfertigt sei.

Von unzureichender Kraftfahreignung in Folge drogenkonsumbedingter körperlich-geistiger Leistungsdefizite sei insbesondere auszugehen, wenn der Konsum von Drogen bei Betroffenen dazu geführt hat, dass ihre Auffassungsgabe, Konzentrationsfähigkeit, Reaktionsvermögen oder Selbstkontrolle ständig unterdem für ein sicheres und verkehrsgerechtes Führenvon Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erforderlichen Maß liegen. Fahruntauglichkeit sei ferner anzunehmen, wenn Betroffene grundsätzlich außerstande sind, eine drogenkonsumbedingte zeitweilige Fahruntüchtigkeit rechtzeitig als solche zu erkennen oder trotz einer solchen Erkenntnis von der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr abzusehen.

Jedes Jahr warnt die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) vor vielen neuen psychoaktiven Substanzen, z.B. synthetische Cannabinoide, Phenethylamine und Cathione. Angeboten werden die Drogen oft als Kräutermischungen, Badesalze, Lufterfrischer oder Pflanzendünger. Bis November 2016 musste jede einzelne neue psychoaktive Substanz einzeln in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt werden, damit Handel, Erwerb, Herstellung etc. verboten waren. Das seitdem geltende Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) definiert chemische Gruppen, die nicht an andere Moleküle angehängt werden dürfen.

Indem ganze Stoffgruppen verboten sind, ist es nicht mehr wie vorher möglich, durch kleine chemische Veränderungen Verbote zu umgehen und gefährliche Stoffe auf den Markt zu bringen. Dadurch soll den von den NPS insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefahren vorausschauend und effektiver begegnet werden.

Im Straßenverkehr beeinträchtigen NPS die Fahrtüchtigkeit.
Synthetische Cannabinoide wirken oft dämpfend und führen zu nachlassender Aufmerksamkeit.

Stimulanzien erhöhen die Risikobereitschaft. Bei häufig auftretendem Mischkonsum sind Aussagen über (Neben-) Wirkungen eines NPS, über Konzentrations-Wirkungs-Beziehungen sowie über Fahrsicherheit oder Schuldfähigkeit nur schwer möglich.

Bei Verkehrskontrollen lässt sich ein Konsum derartiger Drogen nicht bzw. nur nach umfangreichen Analysen nachweisen.

Die Erkennung und der Nachweis von Drogenkonsum anlässlich von Unfällen und bei  Verkehrskontrollen sind in den letzten Jahren durch gezielte Schulung von Polizeibeamten (z.B. Forschungsprojekt ROSITA) und die Entwicklung geeigneter Schnelltestverfahren (z.B. DRUGWIPE, MAHSAN-Test, TRIAGE-Test, TOXI-QUICK) wesentlich erleichtert und verbessert worden.

In jüngsten Publikationen (EU-Projekt DRUID: Driving Under the Influence of Drugs, Alcohol and Medicines) zum praktischen Nutzwert von Drogenschnelltests bei polizeilichen Verkehrskontrollen ist bereits eine hohe Erfolgsquote dieser Hilfsmittel für die Polizeibeamten dokumentiert. Drogenschnelltests bieten eine schnelle Hilfestellung für Polizeibeamte, um eine korrekte Orientierung bezüglich des Anfangsverdachts zu erhalten und angemessene Maßnahmen durchzuführen. Natürlich kommt es bei solchen Schnelltestverfahren auch zu sog. falsch positiven und falsch negativen Ergebnissen, so dass zum sicheren forensischen Nachweis die qualitative und quantitative Bestimmung von Drogen im Blut erforderlich ist.

Nachdem einerseits gemäß § 24a Abs. 2 StVG inzwischen akzeptierte Grenzwerte für den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit bestehen, dennoch bislang fürBetäubungsmittel keine Grenzwerte definiert wurden, ab denen eine relative oder absolute Fahruntauglichkeit anzunehmen ist, müssen neben der quantitativen Bestimmung der Betäubungsmittelwirkstoffe im Blut auch eine Beurteilung von Auffälligkeiten, sei es im Zusammenhang mit der Fahrt oder der Kontrollsituation durch

Polizeibeamte oder bei der Blutentnahme durch einen Arzt herangezogen werden. Denn nicht nur Fahrfehler können auf eine relative Fahruntüchtigkeit hinweisen, sondern auch andere nicht unmittelbar mit dem Fahren zusammenhängende Umstände können hierfür ausschlaggebend sein. Dabei gelten laut Bundesgerichtshof bei einer erhöhten Wirkstoffkonzentration im Blut geringere Anforderungen an Art und Ausmaß der festgestellten Ausfallerscheinungen.

Weil der Abbau der Betäubungsmittelwirkstoffe im menschlichen Körper – anders als bei Alkohol – nicht linear, sondern exponentiell erfolgt und daher in sog. Halbwertszeiten angegeben wird, ist ein Nachweis eines Drogenkonsums erheblich länger möglich. Zudem lagern sich die Wirkstoffe und auch bestimmte Abbauprodukte im Kopfhaar ab, wo sie noch Wochen später festgestellt werden können. Da die Wachstumsgeschwindigkeit des menschlichen Haars in ihren Mindest- und Höchstgrenzen bekannt ist, kann aus dem Ort der Ablagerung (Abstand von der Haarwurzel bis zu der Stelle, wo das Abbauprodukt gefunden wird), auch auf den ungefähren Einnahmezeitpunkt geschlossen werden.

Amphetamin (Szenebezeichnung auch „Speed“ oder „Pep“) wird für den Drogenmarkt in illegalen Labors aus chemischen Grundstoffen in wechselnden Formen (Pulver, Kapseln, Tabletten oder Flüssigkeiten) künstlich hergestellt. Es ähnelt in seiner Zusammensetzung den für die Reizweiterleitung im menschlichen Nervensystem zuständigen Botenstoffen (Neurotransmittern) Adrenalin und Dopamin.

VERWENDUNG

Amphetamin wird häufig als Aufputschmittel benutzt, um bei lang andauernder körperlicher Anstrengung Ermüdungserscheinungen und Erschöpfungszustände zu kaschieren und so länger durchhalten zu können. Außerdem erhöht es das Selbstvertrauen und stärkt die Risikobereitschaft. Angstgefühle werden unter-drückt. Während des Krieges wurde es deshalb u. a. von Kampffliegern benutzt.

VERBREITUNG

Der Konsum von Amphetamin und Amphetamine-Type-Stimulants (ATS), wozu z.B. auch Methamphetamin und Ecstasy zählen, hat sich seit Beginn der 90iger Jahre epidemisch ausgebreitet und ist inzwischen nicht nur in Europa unter den sog. harten Drogen dominierend. Keine andere Stoffklasse von Drogen hat in derart kurzer Zeit eine solch starke Verbreitung gefunden.

Nach polizeilichen Erkenntnissen rangieren die ATS in den meisten europäischen Staaten inzwischen an zweiter Stelle der missbrauchten illegalen Drogen.

KONSUM

Die bis Anfang der 90iger Jahre zumeist pulverförmigen Substanzen wurden geschnupft (gesnieft), aber auch als Beimischung in Getränken konsumiert.

In den letzten Jahren hat ein Wandel der Konsumform hin zu Tabletten stattgefunden, weil dies bzgl. Wirkung und „Handling“ eher dem momentanen Zeitgeist entspricht. ATS-haltige Tabletten haben den Vorteil eines quasi legalen Outfits, das durch Form, Farbgebung und Motivprägung zusätzlich verharmlost bzw.„getarnt“ und sogar mit dem Image eines professionell hergestellten Markenprodukts versehen werden kann. Zugleich wird dadurch die Hemmschwelle zum Konsum gegenüber anderen Drogenformen wesentlich herabgesetzt: Man konsumiert keine (illegale) Droge durch Rauchen, Sniefen oder sogar Spritzen, sondern schluckt nur eine scheinbar harmlose und völlig legal aussehende Tablette.

ALLGEMEINE WIRKUNG

Amphetamin unterdrückt Hunger- und Durstgefühl, Schmerzen und Müdigkeit. Das Mitteilungsbedürfnis und damit auch die Kontaktfähigkeit zu anderen wird gesteigert („Laber-Flash“). Ein„Trip“ kann bis zu 24 Stunden dauern. Das Wirkungsspektrum reicht von Euphorie und Erregungszuständen über Niedergeschlagenheit und Depressionen bis hin zu halluzinatorischen Effekten, Wahnvorstellungen, Psychosen und paranoiden Zuständen.

AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERKEHRSTÜCHTIGKEIT

Amphetamin hat auf die Verkehrstüchtigkeit die gleichen Auswirkungen wie Ecstasy.

LANGZEITFOLGEN UND GEFAHREN

Die Gefahr einer Suchtausbildung ist bei Amphetamin relativ gering. Es kommt auch bei längerem Gebrauch zu keiner körperlichen Abhängigkeit. Zusammensetzung, Reinheitsgehalt und Dosierung sind für den Konsumenten nicht oder nur schwer zu überprüfen und machen deshalb die Rauschdauer und -intensität zu einem unkontrollierbaren Risiko.

Bei abklingender Wirkung bemerkt der Konsument die körperliche Erschöpfung. Er fühlt sich schlecht und wie „gerädert“. Obwohl Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme für die Regeneration dringend erforderlich wären, stellt sich noch immer kein Hunger-und Durstgefühl ein, weil der Trip noch bis zum nächsten Tag nachklingt. Auch der benötigte Schlaf bleibt häufig aus, weil der Schlafrhythmus gestört ist.

Bei häufigem Gebrauch von Amphetamin drohen schwere geistige Störungen, völlige Konfusion und blinde, unkontrollierte Aggressionen (z.B. Amokläufe). Häufig kommt es zu Schlaflosigkeit.

HERKUNFT

Methamphetamin wurde zum Ende des 19. Jahrhunderts durch den japanischen Chemiker N. Nagai erstmals synthetisiert und Anfang des 20. Jahrhunderts dann erstmals in Reinform kristallisiert. Die Substanz wurde schließlich von den Temmler-Werken durch Hydrierung von Benzylhalogeniden großtechnisch synthetisiert, das Syntheseverfahren patentiert und ab 1938 unter der Marke „Pervitin“ in den Handel gebracht. Im 2. Weltkrieg und späteren militärischen Auseinandersetzungen wurde Methamphetamin als Mittel gegen Müdigkeit und zur allgemeinen Leistungssteigerung eingesetzt. Nach dem 2. Weltkrieg fand Methamphetamin schließlich als Dopingmittel in den unterschiedlichsten Sportarten seine Anwendung.

Nachdem die Substanz dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt und damit illegalisiert wurde, spielte sie lange Zeit zumindest in Europa keine wesentliche Rolle. Da das in zahlreichen Medikamenten enthaltene Ephedrin als Syntheserohstoff für Methamphetamin erkannt wurde, wurde für solche Medikamente eine Rezeptpflicht eingeführt. Inzwischen kommen immer mehr kristallisierte Spezialitäten aus mehr oder weniger professionellen Laboren auf den illegalen Markt und es ist zu einer Art Renaissance der Droge – jetzt unter dem Namen Crystal-Meth oder Crystal – gekommen.

VERWENDUNG

Methamphetamin wird unter den Bezeichnungen Crystal-Meth, Meth, Crystal, Yaba, Crank oder Ice als preisgünstige stimulierende Droge benutzt. Durch die in der Regel erheblichen und unkalkulierbaren Verunreinigungen aufgrund oftmals un- professioneller Herstellungsprozesse ist nicht nur das Abhängigkeitspotential sehr hoch, sondern es kommt im Mund zu ausgedehnten Zerstörungen der Zähne und des Zahnhalteapparats, aber auch zu Nierenschäden, Schleimhautschäden und zahlreichen psychischen Erkrankungen.

KONSUM

Methamphetamin wird überwiegend geschnupft, bisweilen auch geraucht. Bei zunehmender Abhängigkeit und/ oder einer Abhängigkeit von anderen Substanzen wird Methamphetamin auch in Wasser gelöst intravenös appliziert oder gelegentlich rektal angewandt.

ALLGEMEINE WIRKUNG

Die Wirkung ist dem Amphetamin ähnlich, doch können bei hohen Dosen auch Halluzinationen auftreten. Wesentliche Wirkungskomponente ist die Euphorisierung. Die Droge verringert aber auch das Schlafbedürfnis und steigert durch dopinganaloge Steigerung des Wachheitsgrades zumindest die subjektive, wohl aber auch die objektive Leistungsfähigkeit. Dabei gehen nicht in jedem Fall Wünsche und Leistungsfähigkeit konform. Einer Steigerung des sexuellen Verlangens steht eine abnehmende sexuelle Leistungsfähigkeit gegenüber. Bei einer Halbwertszeit von ca. 10 Stunden hält eine subjektiv empfundene und objektiv erkennbare Wirkung bei entsprechend hoher Dosierung durchaus bis zu 24 – 36 Stunden an. Aufgrund einer raschen Toleranzentwicklung kommt es rasch zu solchen Dosissteigerungen, zumal nach dem Rausch eine ausgeprägte Erschöpfung eintritt und nicht selten eine depressiv geprägte Katerstimmung vorherrscht.

Zu den wesentlichen Nebenwirkungen u.a. auch auf verkehrsmedizinisch relevante Leistungen zählen neben einer Schwächung des Immunsystems und einem allgemeinen körperlichen Verfall, Herzrhythmusstörungen, paranoide Wahnvorstellungen, akustische Halluzinationen und Konzentrations- und Gedächtnisstörungen.

AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERKEHRSTÜCHTIGKEIT

Die Auswirkungen von Methamphetamin (Crystal-Meth, Crystal, Crank, Ice) auf die Verkehrstüchtigkeit ähneln denen anderer Stimulantien, wie Cocain oder Amphetamin.

VERBREITUNG

Methamphetamin gewinnt in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen zunehmend an Bedeutung. Im Jahr 2013 wurde eine Zunahme von ca. 7 % an Erstkonsumenten von kristallinem Methamphetamin (Crystal-Meth, Crystal) gegenüber den Vorjahreszahlen registriert, während z.B. bei Heroin oder Crack die Zahl der Erstkonsumenten leicht abnahm (www.lecturio.de).

LANGZEITFOLGEN UND GEFAHREN

Methamphetamin hat, wie bereits angedeutet, durch die stark euphorisierende Initialwirkung und vor allem auch die rasch einsetzende Toleranzentwicklung ein sehr hohes Suchtpotenzial. Bei nachlassender Drogenwirkung brechen die angenehme emotionale Befindlichkeit und die Pseudo-Konzentration des Konsumenten zusammen. Es treten schwere Depressionen, durchaus auch mit verstärkter Neigung zu Gewalttätigkeiten und Aggressionshandlungen ähnlich anderen Stimulantien, auf.

Bei längerem Konsum kommt es zu den bereits beschriebenen Nebenwirkungen und vor allem einem, auch äußerlich deutlich bemerkbaren, allgemeinen körperlichen Verfall.

HERKUNFT

Biogene Drogen („Naturdrogen“, „Biodrogen“, „Eco Drugs“) sind Stoffe oder Zubereitungen, die überwiegend aus Pflanzen oder tierischen Organismen gewonnen und ohne weitere Bearbeitungsschritte direkt konsumiert werden und dann psychoaktive Wirkungen entfalten. Sie sind z. T. seit Jahrtausenden bekannt und wurden früher z. B. als „Hexen“- oder „Zauberdrogen“ sowie bei rituellen Anlässen verwandt. Zwischenzeitlich waren sie in Vergessenheit geraten und erleben nun im Zuge der Techno- und New-Age-Bewegung aber auch der „Naturheilverfahren“ und der Rückbesinnung auf naturverbundene Lebensformen eine Renaissance. Auch in alternativen Therapieverfahren (Naturheilkunde) kommen sie wieder zur Anwendung. Mit ihrer Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland, dem Handel und Konsum verbindet sich weitgehend die Vorstellung, es handele sich um reine Naturprodukte und deshalb um „legale“ Drogen. Dies trifft jedoch seit der am 01.02.1998 in Kraft getretenen 10. Betäubungsmitteländerungsverordnung nicht mehr zu, wenn das Präparat eine der in der Verordnung oder in einer der Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz aufgeführten Wirkstoffe enthält.

Ferner kommen Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz in Betracht.

AKTUELLE BEISPIELE FÜR BIOGENE DROGEN SIND:

KHAT

Khat („natural amphetamine“) ist eine auf der arabischen Halbinsel und im östlichen Afrika sowohl im Alltagsleben als auch bei Feierlichkeiten gebräuchliche und dort sozial akzeptierte pflanzliche Droge, die in den meisten westeuropäischen Ländern, ebenso wie ihre Hauptwirkstoffe Cathinon und Cathin, dem Betäubungsmittelrecht unterliegt. Khat entwickelt bei den Konsumenten eine schwache psychische Abhängigkeit. Nach extensivem, langjährigem Konsum können psychotische Erkrankungen auftreten.

BLÄTTERPILZE

Psilocybinhaltige Pilze enthalten die halluzinogen wirkenden Stoffe Psilocybin und in geringer Konzentration Psilocin. Bei diesen Stoffen handelt es sich um Tryptaminderivate, die strukturell mit dem ebenfalls halluzinogen wirkenden LSD verwandt sind. Die am häufigsten missbrauchten halluzinogen wirkenden Pilzarten sind überwiegend psilocybin- bzw. psilocinhaltige Arten der Gattung Psilocybe (Kahlköpfe).

Bei einer Dosis von etwa 3 bis 6 mg werden bereits erste Veränderungen in der Wahrnehmung festgestellt.

Es kommt zu starken euphorischen Zuständen, visuellen und auditiven Halluzinationen. Daneben wird in der Szene auch mit Giftpilzen (Wirkstoff: Ibotensäure) experimentiert.

Im Jahr 2013 wurden in Deutschland in 506 Fällen insgesamt 20 kg psilocybinhaltige Pilze von der Polizei sichergestellt (Quelle: Bundeskriminalamt).

SMART DRUGS

Dabei handelt es sich um Produkte, die von gesunden Erwachsenen präventiv in der Annahme konsumiert werden, dass dadurch das Konzentrations- und Erinnerungsvermögen und die Intelligenz verbessert werden. Es sind in der Regel Gemische aus Vitaminen und/oder Mineralstoffen und/oder Aminosäuren und Energiespendern, denen zusätzlich psychotrop wirkende pflanzliche Bestandteile oder Extrakte beigemischt wurden. Darunter befinden sich pharmakologisch bedenkliche Zusätze an Ephedrin, Myristicin und Lysergsäureamid in Kombination mit Coffein, die auf den Verpackungen für den Laien nicht erkennbar deklariert werden, weil dort nur die Pflanzennamen aufgeführt sind. Die Wirkstoffgehalte sind indes apotheken- oder sogar verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durchaus vergleichbar, ohne dass die Produkte jemals adäquat geprüft und zugelassen wurden.

WIRKSTOFF

Das weltweite Potenzial an Pflanzen und Tieren mit psychoaktiven Inhaltsstoffen (sog. Sekundärstoffen) ist nicht abschließend bekannt. Man schätzt die Anzahl aller Sekundärstoffe auf etwa 500.000, von denen bislang nur etwa 100.000 erforscht sind. Die praktisch bedeutsamsten sind Meskalin, Psilocybin, Atropin, Scopolamin, Hyosciamin, Muscarin und Ibotensäure.

ALLGEMEINE WIRKUNG

Die meisten Biodrogen verursachen beim Konsum Halluzinationen (vgl. dazu LSD).

Die konkrete Wirkung ist meist nur schwer vorherzusehen und hängt sowohl von der persönlichen Verfassung der Konsumenten und der Konsumumgebung (dem „Setting“) als auch von der Qualität der Droge (dem „Set“) ab, die bei Pflanzen und Pilzen je nach Standort, Witterungsbedingungen während des Wachstums, der Erntezeit (Reifegrad) und dem Frischegrad beim Konsum durchaus unterschiedlich sein kann.

LANGZEITFOLGEN UND GEFAHREN

Die biogenen Drogen führen zu keiner körperlichen Abhängigkeit. Über die psychischen Folgen bei Dauerkonsum ist bislang wenig bekannt. Werden derartige Drogen im Zusammenhang mit schamanistischen oder okkulten Ritualen benutzt, kann es bei psychisch labilen Personen zu schweren psychischen Krisen und
Identitätsstörungen kommen.

Viele der Biodrogen sind in Pflanzen oder Tieren enthalten, die landläufig als „giftig“ gelten. Weil vor dem Konsum die genaue Wirkstoffmenge durch einen Laien kaum bestimmt werden kann, besteht immer die Gefahr erheblicher gesundheitlicher Schäden, u. U. bis hin zum Tod.

HERKUNFT

Crack ist Mitte der 80er Jahre in amerikanischen Großstadtslums vermutlich zufällig bei dem Versuch entdeckt worden, Kokain durch Zusatz von Backpulver zu strecken, wodurch Kokainhydrochlorid in Kokainbase umgewandelt wird. Es handelt sich um eine Masse aus gelblich-weißen Brocken, die beim Erhitzen ein knackendes Geräusch erzeugen, von dem sich der Name ableitet.

VERWENDUNG

Crack ist das Kokain der „Armen“.

KONSUM

Crack wird ausschließlich geraucht und wirkt schon nach wenigen Sekunden schlagartig auf die Nervenzellen des Gehirns.

ALLGEMEINE WIRKUNG

Die Wirkung ähnelt der von Kokain, hält aber nur ungefähr 10 Minuten an.

AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERKEHRSTÜCHTIGKEIT

Die Auswirkungen von Crack auf die Verkehrstüchtigkeit ähneln ebenfalls denen von Kokain.

VERBREITUNG

Crack gewann in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend an Bedeutung, im Jahr 2013 wurde es in 268 Fällen mit einer Menge von 0,4 kg sichergestellt (Quelle: Bundeskriminalamt).

LANGZEITFOLGEN UND GEFAHREN

Crack hat ein hohes Suchtpotenzial, das durch die kurze Wirkungsdauer der Droge, die zu fortwährendem Konsum reizt, noch verstärkt wird.

Bei nachlassender Drogenwirkung brechen die angenehme emotionale Befindlichkeit und die Pseudo-Konzentration des Konsumenten zusammen. Es treten schwere Depressionen mit verstärkter Neigung zu Gewalttätigkeiten und Aggressionshandlungen auf. Bei längerem Konsum kommt es zu Lungenentzündung, Bluthochdruck, Appetitlosigkeit, Hautjucken und paranoiden sowie zu Schizophrenie ähnlichen Zuständen mit irreparablen Hirnschädigungen.

HERKUNFT

Ecstasy ist zu einer Sammelbezeichnung für stimulierende synthetische Drogen aus der Gruppe der ß-Phenylethylamin-Derivate einschließlich Amphetamin und Methamphetamin geworden, die in illegalen chemischen Laboratorien zumeist in Form von Kapseln oder Tabletten hergestellt werden.

Die anfänglich differenzierenden Bezeichnungen wie „ADAM“ oder „XTC“ für MDMA-haltige Tabletten und „EVE“ oder „Love Pills“ für MDEA-haltige Tabletten waren nur Insidern und sog. Trendsettern bekannt. Mit der aufkommenden Vielzahl von Motiv-Prägungen auf den Tabletten setzte sich als gängige und einprägsame Sammelbezeichnung der Begriff „Ecstasy“ durch.

Der Wirkstoff MDMA wurde schon 1912 von Chemikern der Fa. E. Merck als Appetitzügler synthetisiert und zum Patent angemeldet, aber nie als Medikament fabriziert. 1953 testete die US-Armee die Substanz vergeblich als „Psycho-Kampfstoff“ und „Wahrheitsdroge“. Ab den 70er Jahren tauchte sie dann als Straßendroge in den USA auf.

Das seit einiger Zeit in der Szene erhältliche „Liquid Ecstasy“ hat mit dem hier beschriebenen Ecstasy nichts zu tun.

VERWENDUNG

Ecstasy wird vor allem von Jugendlichen und Heranwachsenden im Zusammenhang mit Club-Besuchen und Techno-Partys konsumiert. Es wird wegen seiner stimulierenden bis aufputschenden Wirkung geschätzt, die es ermöglichen soll, nächtelang zu tanzen und zu feiern. Weil sich die volle Wirkung erst ein bis zwei Stunden nach der Einnahme einstellt, wird die Droge oftmals bereits vor Antritt der Fahrt zur Veranstaltung „zum Aufwärmen“ eingenommen, um schon beim Eintreffen „gut drauf“ zu sein. Später wird bei Nachlassen der Wirkung „nachgeschmissen“. Das ist eine der Ursachen für die sog. „Disco-Unfälle“ junger Kraftfahrer.

VERBREITUNG

Nach polizeilichen Erkenntnissen rangieren synthetische Drogen, darunter insbesondere Ecstasy, in den europäischen Staaten inzwischen an zweiter Stelle der missbrauchten illegalen Drogen.

NACHWEIS

Die in Ecstasy enthaltenen Wirkstoffe können im Blutserum für einige Stunden, im Urin 1 bis 3 Tage und im Haar über mehrere Monate nachgewiesen werden.

KONSUM

Ecstasy wird meist in Form bunter Pillen vertrieben, die mit eingeprägten Symbolen bekannter Automobilhersteller oder Abbildungen populärer Comicfiguren als Quasi- Markenzeichen verziert sind, von denen sich die szenetypischen Handelsnamen ableiten (z. B. „Mitsubishi“).

WIRKSTOFF

Bei „XTC“ handelt sich um eine sog. Designerdroge, deren Hersteller versuchen, durch geringfügige Abwandlungen („Drogen-Design“) der chemischen Struktur des ß-Phenylethylamins neue Suchtmittel zu kreieren, die einerseits einen verbesserten Wirkungsgrad aufweisen und andererseits (noch) nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterfallen (was bei den nachgenannten Wirkstoffen jedoch der Fall ist).

WIRKSTOFFE SIND ZUM BEISPIEL:

3,4-Methylendioxy-Metamphetamin (MDMA)
3,4-Methylendioxy-N-Ethylamphetamin (MDE)
4-Brom-2,5-dimethoxy-Phenethylamin (BDMPEA)
3,4-Methylendioxy-Amphetamin (MDA)


Diese werden entweder allein benutzt (Monopräparate)oder sowohl untereinander als auch mit Coffein, Amphetamin, Metamphetamin oder Ephedrin kombiniert (Kombipräparate), um die aufputschende Wirkung noch zu vergrößern. Auch Atropin, Yohimbin, Lidocain, Testosteron, Chinin, Chloramphenicol und Paracetamol wurden schon als „Begleitstoffe“ in Ecstasy-Tabletten festgestellt, mutmaßlich um die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes zu umgehen, wofür dann aber Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz in Betracht kommen.

Auch aus Gründen der Profitmaximierung ist der Gehalt an Amphetamin bzw. Methamphetamin in letzter Zeit vonden Produzenten kontinuierlich gesteigert worden und liegt zumeist zwischen 24 bis 30 mg pro Tablette. Dagegen sind MDA und DOB als Wirkstoffe kaum noch enthalten. Die Zusammensetzung der Pillen kann selbst bei gleichen „Marken“ (auch hier gibt es bereits Produktpiraterie) sehr unterschiedlich sein, weshalb die Wirkung nie sicher vor- hergesagt werden kann. Auch werden teilweise Placebos oder legale Arzneifertigwaren (Vitamine, Analgetika, Tranquillantien) als angebliches Ecstasy vertrieben. Der Käufer kann deshalb nie wirklich sicher sein, was er einnimmt.

ALLGEMEINE WIRKUNG

Die subjektiv empfundene Wirkung von „XTC“ ist stark von der Umgebung und der Stimmungslage bei der Einnahme, dem sog. „Setting“, abhängig.

Möglich sind Euphorie, gestärktes Selbstvertrauen (auch im Umgang mit dem anderen Geschlecht), Ausgeglichenheit und ein Gefühl von Harmonie und „sozialer Liebe“, gesteigertem Wachsein und Entspannung, aber auch Panikattacken mit räumlicher Desorientierung, allgemeiner Übererregung und manchmal mit Beziehungswahn, die von Todesangst, Schwindel und Übelkeit begleitet werden.

In der ersten Stunde nach der Einnahme kommt es zu einem Blutdruckanstieg und zu einer Pulsfrequenzerhöhung. Bei den meisten Konsumenten sind unter der akuten Drogenwirkung Pupillenerweiterungen (Blendwirkung!), Schweißausbrüche, unkontrolliertes Augenzucken, erhöhte Muskeleigenreflexe und leichte Koordinationsstörungen nachweisbar. Darüber hinaus werden Mundtrockenheit, Hitze- und Kältewallungen, Sensibilitätsstörungen, Herzrasen, Muskeltremor und
-verspannungen, Schwindel, Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit und Harndrang angegeben. Eine häufig beobachtete unerwünschte Wirkung ist die Kieferklemme (Trismus), die nicht selten mit Zähneknirschen (Bruxismus) einhergeht. Manche Konsumenten entwickeln Übelkeit und Erbrechen.

Auch nach Abklingen der Akutphase verbleiben gelegentlich Taubheitsgefühle, Brechreiz, Kieferklemme und Zähneknirschen. Oftmals kommt es dann zu einer raschen und tiefgreifenden psychischen und physischen Erschöpfung. Arterielle Blutdrucksenkung und Muskelschmerzen treten an die Stelle des anfänglichen Übererregungssyndroms. In dieser Situation wird oft eine weitere Pille „nachgeschmissen“ oder versucht, den „Kater“ durch Konsum von Haschisch oder Alkohol zu mildern („chill out“).

Die häufigste Komplikation ist eine Störung der Körperwärmeregulation (Hyperpyrexie). Grund hierfür ist der Aufenthalt der Konsumenten in überhitzten Räumen (z. B. Discotheken) bei ständiger Bewegung (z.B. stundenlanges ununterbrochenes Tanzen), was zu einem entsprechend hohen Flüssigkeitsverlust führt. Die deshalb dringend gebotene Flüssigkeitszufuhr unterbleibt, weil durch die Drogenwirkung auch das natürliche Durstgefühl unterdrückt wird. Es kommt nach einer hochgradigen „Austrocknung“ des Körpers durch anfängliches starkes Schwitzen zu einem lebensbedrohlichen Anstieg der Körpertemperatur. Bei Untersuchungen wiesen solche Personen Temperaturen zwischen 40 und 43 °C auf. Zumeist geht damit eine sich in den Adern ausbreitende Blutgerinnung einher, die äußerlich durch Blutungen im Nasen- und Bauchraum in Erscheinung treten kann; in vielen Fällen ist damit eine Abschwächung der Muskelreflexe verbunden. Akutes Nierenversa-gen kann als zusätzliche Komplikation hinzutreten. Kreislaufstörungen werden bei Ecstasy-Konsumenten ebenfalls häufig erwähnt. Auch Fälle von plötzlichem Herztod nach Ecstasy-Einnahme sind bekannt.

Im Bereich des zentralen Nervensystems gehören zerebrale Krampfanfälle zu den häufigsten Komplikationen, die typischerweise in der Frühphase der Rauschwirkung auftreten. Im Vorfeld eines solchen Anfalls klagen die Konsumenten über psychomotorische Unruhe, Muskeltremor, visuelle Halluzinationen und andere neuro-psychologische Erscheinungen. Wahrscheinlich ist das Anfallsereignis unabhängig von der eingenommenen MDMA-Dosis, denn ein Teil der erkrankten Konsumenten wies sehr niedrige Serumspiegel auf. Örtlich begrenzte Hirninfarkte sind eine weitere mögliche Komplikation, wenngleich weit seltener.

AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERKEHRSTÜCHTIGKEIT

Die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist durch die vorbeschriebenen Wahrnehmungs- und Koordinationsstörungen zweifellos deutlich eingeschränkt. Sowohl unter der akuten Drogenwirkung als auch als Spätfolge sind zudem unangemessener Leichtsinn oder Selbstüberschätzung zu verzeichnen, was Unfälle mit Todesfolge nach sich gezogen hat. Der gleichzeitige Genuss von Alkohol und Designer-Drogen wirkt stark risikoverstärkend.

LANGZEITFOLGEN UND GEFAHREN

Die gewünschte Wirkung von Ecstasy geht bei häufigem Konsum verloren, was eine gefährliche Steigerung der Dosis erforderlich macht. Klinische Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass Ecstasy keineswegs die harmlose „Glücks- und Partydroge“ ist, für die sie bis vor relativ kurzer Zeit noch gehalten wurde. Bereits der Konsum von wenigen Tabletten (u. U. schon eine einzige „Wochenendration“!) kann zu irreparablen organischen Hirnschäden führen, die sich allerdings nicht sofort, sondern erst nach längerer Zeit offenbaren. Davon betroffen sind in erster Linie die Hirnregionen, die für das Lernvermögen, das Arbeits-, Kurzzeit- und das mittelfristige Gedächtnis zuständig sind. Die Droge führt zu Störungen des Glukosestoffwechsels im Gehirn, wodurch es zu einer Überproduktion des Botenstoffes Serotonin bei gleichzeitiger Degeneration der Nervenendfasern kommt, die für den anschließenden Abbau dieses Stoffes zuständig sind. Im EEG lassen sich bei  Ecstasy-Konsumenten Muster nachweisen, wie sie sonst erst im hohen Alter oder bei Demenzerkrankungen auftreten.

Zu den häufigsten psychiatrischen Folgeerkrankungen in Zusammenhang mit dem Ecstasy-Konsum gehören atypische (Affektverflachung, Kontakt- und Denkstörungen) und paranoide Psychosen (Verfolgungs- und Beziehungswahn), die nach einem gewissen Zeitraum spontan ausheilen oder auf Dauer bestehen bleiben, depressive Syndrome, Panikstörungen, Depersonalisationssyndrome und unterschiedliche
Verhaltensauffälligkeiten, wie Leichtsinn und Überschätzung.

Ein wichtiger Einflussfaktor bei den beschriebenen Komplikationen und Folgewirkungen ist nach heutigem Kenntnisstand die kumulative MDMA-Gesamtdosis, das heißt also die jemals konsumierte Gesamtmenge an Reinsubstanz. Die psychiatrisch erkrankten Konsumenten weisen in aller Regel zyklische
Gebrauchsmuster auf. Fast ausnahmslos hatten sie eine kumulative Dosis von mindestens 40 bis 50 Tabletten Ecstasy eingenommen. Des Weiteren begünstigt eine fortwährende Tendenz zur Überdosierung die psychiatrischen Komplikationen. Es liegen Beschreibungen über Konsumenten vor, die über einen längeren Zeitraum bis zu 10 Tabletten pro Anlass einnahmen und in der Folge paranoide Psychosen bzw. depressive Syndrome entwickelten. Es ist zu befürchten, dass sich die katastrophalen Spätfolgen in einigen Jahren bei den derzeitigen Konsumenten gehäuft zeigen werden.

HERKUNFT

Bei dem seit einiger Zeit erhältlichen Liquid Ecstasy (wörtlich übersetzt: „flüssiges Ecstasy“) handelt es sich um eine meist in flüssiger Form konsumierte (daher der Name), synthetisch hergestellte Droge mit dem Wirkstoff Gamma-Hydroxybuttersäure (4-Hydroxybuttersäure; auch GHB), die chemisch mit dem herkömmlichen Ecstasy nichts gemein hat. Wegen ihres leicht salzigen Geschmacks ist die Droge in der Szene auch als „salty water“ bekannt. Liquid Ecstasy wird vor allem in der Disco- und Techno-Szene als „Partydroge“ teilweise bewusst zur Wirkungsverstärkung anderer illegaler Drogen eingesetzt („Nachbrenner-Effekt“), womit erhebliche gesundheitliche Gefahren verbunden sind, weil z. B. die atemlähmende Wirkung des GHB diejenige von Opiaten (Heroin, Morphium) noch verstärkt und so schon zu Todesfällen geführt hat.

GHB ist biochemisch mit dem für die Reizweiterleitung im menschlichen Nervensystem zuständigen Botenstoff (
Neurotransmitter) Dopamin, dem sog. „Glückshormon“, verwandt. Deshalb ähnelt die Drogenwirkung von GHB derjenigen von Amphetamin, teilweise aber auch der von Ecstasy.

ALLGEMEINE WIRKUNG

Bei isolierter Einnahme von Liquid Ecstasy tritt bei Dosierungen von 0,75 bis 1,5 g zunächst eine euphorische und entspannende Wirkung auf. Bei höherer Dosierung bis zu 2,5 g kommt es zu Schläfrigkeit und bei mehr als 2,5 g zu komaähnlichem Tiefschlaf. Als Nebenwirkung treten Übelkeit, Erbrechen, Hypotonie (Bluthochdruck), Atemnot, Verwirrtheit und Krämpfe auf.

Die Rauschmittelwirkung beginnt bei Aufnahme über den Mund nach ca. 15 Minuten und kann ca. 3 Stunden, in Einzelfällen aberauch wesentlich länger andauern. Die Wirkung von Liquid Ecstasy ist stark dosisabhängig und kann massiv durch den Beikonsum anderer illegaler Drogen und auch durch Alkohol beeinflusst werden

HERKUNFT

Bei Heroin handelt es sich um ein halbsynthetisches Opiat, das als weißes bis braunes, manchmal körniges Pulver mittels chemischer Verfahren aus dem getrockneten milchigen Saft der angeritzten Kapsel der Schlafmohnpflanze (Papaver somniferum) gewonnen wird. Zwischenprodukt des Herstellungsverfahrens ist Morphinbase. Das Umwandlungsverhältnis von Rohopium zu Heroin beträgt 10 zu 1.

VERWENDUNG

Heroin wurde nach seiner Entdeckung zunächst an Stelle von Morphium als vermeintlich nicht süchtig machendes Heilmittel (Schmerzmittel) aber bald auch schon als Rauschmittel verwendet.

KONSUM

Heroin wird meist in gelöster Form intravenös oder subkutan ge- spritzt, seltener auch inhaliert, auf Folie geraucht oder geschnupft (gesnieft).

WIRKSTOFF

Der Wirkstoff des Heroins ist wie bei Morphium das Morphin.

ALLGEMEINE WIRKUNG

Nach der Einnahme von Heroin tritt beim Konsumenten kurzfristig ein sehr starker „Kick“, vergleichbar einem vielfach verstärkten Orgasmus, mit Euphorie, manchmal auch Dysphorie, Hochgefühl, Losgelöstheit, gesteigertem Selbstwertgefühl, allgemeinem Wohlbefinden und Gleichgültigkeit gegenüber Außenreizen auf. Das unwiderstehliche Verlangen nach Wiederholung dieses Zustandes einerseits und die Angst vor erheblichem körperlichem Unbehagen im Zusammenhang mit den immer rascher auftretenden Entzugserscheinungen andererseits ist Hauptursache der sich schnell entwickelnden Sucht.

Nach dem „Kick“ wirkt die Droge auch beruhigend, einschläfernd und schmerzlindernd. Es kommt zu einer Verlängerung der Reaktionszeit und Konzentrationsschwäche. Wegen der Gewöhnung des Körpers an das Rauschgift wird Heroin in immer höheren Dosen benötigt. Das Atemzentrum wird unter der akuten Drogeneinwirkung gehemmt, was bei Überdosierung schnell zum Tode führen kann.

Im Straßenverkehr fallen Morphin-/Heroinabhängige immer wieder durch Schlangenlinienfahren, übermäßige Ermüdung, Erschöpfung bis zur Apathie, fahriges bis unruhiges und unstetes Verhalten und allgemeine psychomotorische Verlangsamung auf.

Der gleichzeitige Genuss von Alkohol und Heroin wirkt risikoverstärkend, kommt jedoch bei Opiat-Konsumenten relativ selten vor.

Einer BASt-Untersuchung von 1993 zufolge sind Personen, die den Heroin-Ersatzstoff Methadon konsumieren (= Substitution), in der Regel wegen ihrer Persönlichkeitsstörungen und deren Bewertung für das Verkehrsverhalten fahruntüchtig und weniger wegen psycho-physischer Auffälligkeiten (vgl. auch 3.12 der
Begutachtungsleitlinien).

AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERKEHRSTÜCHTIGKEIT

Heroinkonsum hat in den folgenden psychophysischen Bereichen eklatante Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit:

1. ES KOMMT ZU PUPILLENVERENGUNG UND TRÄNENFLUSS, GELEGENTLICHER WAHRNEHMUNG VON DOPPELBILDERN UND SEHSTÖRUNGEN.

2. EINE „LAUFENDE NASE“ KANN ZUR ENTZUGSSYMPTOMATIK GEHÖREN; NIESATTACKEN IN ABSTÄNDEN VON MINUTEN BIS STUNDEN SIND DIE FOLGE.

3. DER ENTZUG KANN EINEN GESTEIGERTEN WÜRGEREFLEX WÄHREND DER ERSTEN TAGE AUSLÖSEN.

4. EIN ZWANG ZUM HÄUFIGEN GÄHNEN GEHT MIT VERMEHRTEM SPEICHELFLUSS EINHER.

5. DIE ATEMFREQUENZ UND DIE BRONCHIALE SCHLEIMPRODUKTION SIND GESTEIGERT; ES STELLT SICH EIN QUÄLENDER HUSTEN EIN.

6. DIE HERZFREQUENZ KANN GESTEIGERT ODER VERMINDERT SEIN. HERZRHYTHMUSSTÖRUNGEN, BLUTDRUCKERHÖHUNG UND KOLLAPSGEFAHR STELLEN SICH EIN.

7. ES BESTEHT EINE TENDENZ ZU GÄNSEHAUT, VERMEHRTEM SCHWITZEN MIT KALTER, FEUCHTER HAUT, SCHÜTTELFROST UND HITZEWALLUNGEN.

8. UNKONTROLLIERTES MUSKELZITTERN UND MUSKELZUCKUNGEN, GELENK-, KNOCHEN- UND MUSKELSCHMERZEN GEHÖREN ZUM ENTZUGSSYNDROM.

9. OPIATHUNGER ERZEUGT U. A. ÄNGSTLICHKEIT, AUSGEPRÄGTE RUHELOSIGKEIT, NERVOSITÄT, REIZBARKEIT, AGGRESSIVITÄT, SCHLAFLOSIGKEIT UND SCHLAFSTÖRUNGEN, VERSTIMMUNGZUSTÄNDE, DEPRESSIONEN, DYSPHORIE UND KRAMPFANFÄLLE.

10. EINE VERMINDERTE HARNAUSSCHEIDUNG, HÄUFIGERES WASSERLASSEN, SPONTANE EJAKuLATION UND -ORGASMUS GEHÖREN EBENFALLS ZU DEN FOLGEN DES OPIATHUNGERS.

11. SCHLIESSLICH LÄSST SICH EINE LEICHT ERHÖHTE KÖRPERTEMPERATUR BEOBACHTEN.

VERBREITUNG

Heroin war lange Zeit die in der Bundesrepublik Deutschland am Weitesten verbreitete harte Droge. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland bei 2.923 Straftaten insgesamt mindestens 1 Tonne Heroin sichergestellt (Quelle: Bundeskriminalamt).

LANGZEITFOLGEN UND GEFAHREN

Heroin macht sehr schnell physisch und psychisch abhängig bis hin zum körperlichen und geistigen Verfall. Es ist nach Crack die Droge mit dem höchsten Suchtpotenzial. Heroin verursacht etwa 6 – 8 Stunden nach dem letzten Konsum schwere, quälende Entzugserscheinungen in Form des „Opiathungers“ (u. a. Nervosität, Schlaflosigkeit, Gewichtsverlust, Schüttelfrost, Schweißausbrüche, Erbrechen, schmerzhafte Muskelkrämpfe und Gliederschmerzen). Etwa 8 – 12 Stunden nach der letzten Drogenzufuhr kommen körperliche und weitere psychische Entzugssymptome hinzu, die in den ersten 24 Stunden zunehmen, etwa 72 Stunden anhalten und in den nächsten 5 – 10 Tagen allmählich abnehmen. Der Höhepunkt der Entzugserscheinungen tritt nach ca. 36 – 72 Stunden ein. Der wiederholte Konsum führt rasch zu Persönlichkeitsveränderungen wie Reizbarkeit, Aggressivität und Suizidgedanken. Das Leben des Abhängigen dreht sich nur noch um die Beschaffung der Droge bzw. der dafür benötigten Geldmittel, die oftmals nur durch Straftaten (sog. Beschaffungskriminalität) oder Prostitution erlangt werden können. Das geht häufig mit einer sozialen Verelendung des/der Süchtigen einher. Körperlich führt Heroinkonsum zu bleibenden Gehirn- und Leberschäden sowie Magen- und Darmstörungen.

Bei Verwendung unreiner Spritzbestecke besteht die permanente Gefahr von Abszessen, Hepatitis- und AIDS-Infektion.

HERKUNFT

Kokain ist ein weißes, kristallines Pulver, das unter Verwendung chemischer Substanzen aus den Blättern der Koka-Pflanze gewonnen wird, die vor allem in Südamerika und auf den indonesischen Inseln wächst. Heute wird es hauptsächlich in Peru und Bolivien angebaut und viermal jährlich geerntet.

VERWENDUNG

Schon die Inkas kauten Kokablätter bei religiösen Zeremonien.
Noch heute ist diese Konsumform bei der Andenbevölkerung u. a. zur Bekämpfung der Höhenkrankheit weit verbreitet. Ende des 19. Jahrhunderts kam Kokain nach Europa, wo es zunächst auch als Medizin eingesetzt wurde.

VERBREITUNG

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 43 Tonnen Kokain sichergestellt, doppelt so viel wie in den Jahren davor.

KONSUM

Kokain wird überwiegend durch Schnupfen (Sniefen) konsumiert.
Seltener wird es in Schleimhäute eingerieben oder als wässrige Lösung gespritzt, in Konfekt gegessen, in Getränke gemischt oder als Beimischung in Tabak geraucht.

WIRKSTOFF

Die getrockneten Koka-Blätter werden in einer ersten Stufe durch chemische Aufbereitung zur sog. Kokapaste verarbeitet. In weiteren Verarbeitungsschritten wird Kokainbase und schließlich Kokainhydrochlorid (KHC) hergestellt. Aus 10 kg Kokapaste lassen sich 4 kg Kokainbase und daraus wiederum 2 kg Kokainhydrochlorid gewinnen.

ALLGEMEINE WIRKUNG

Kokain bewirkt Halluzinationen, die bei Erstkonsumenten zumeist tiefe Angst- und Panikzustände auslösen und daher als überaus unangenehm empfunden werden. Der Konsument meint, ein Heer von Flöhen, Spinnen oder kleinen Tierchen bewege sich unter seiner kribbelnden Haut. Erst nach längerem Konsum hat Kokain eine stark euphorisierende und stimulierende Wirkung mit Rede- und Bewegungsdrang, die jedoch nicht lange anhält und deshalb zum fortgesetzten Konsum und einer ständigen Erhöhung der Dosis reizt. Hunger-, Durst- und Müdigkeitsgefühle werden betäubt. Während es deshalb schnell zu einer starken psychischen Abhängigkeit kommt, bleibt eine physische Abhängigkeit aus.

Körperliche Begleiterscheinungen des Kokainkonsums sind u. a. Pupillenerweiterung, hervortretende Augen und Pulsbeschleunigung. Das euphorische Gefühl stärkt das momentane Selbstbewusstsein mit der Gefahr der Selbstüberschätzung und erhöht den Bewegungsdrang.


AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERKEHRSTÜCHTIGKEIT

Für die Verkehrstüchtigkeit sind beim Kokainkonsum die drei Stadien des Kokainrausches von besonderer Bedeutung:

1. DAS „EUPHORISCHE STADIUM“ ZEICHNET SICH AUS DURCH AUSGEPRÄGTE EUPHORIE, EINSCHRÄNKUNG DER KRITIKFÄHIGKEIT UND DES URTEILSVERMÖGENS, ANTRIEBSSTEIGERUNG, ERHÖHTE RISIKOBEREITSCHAFT, DISTANZLOSIGKEIT, ABBAU VON HEMMUNGEN, UNRUHE, REIZBARKEIT UND EIN GESTEIGERTES SELBSTWERTGEFÜHL.

PARALLEL DAZU SIND FAHRIGKEIT, MANGELNDE KONZENTRATION UND REDUZIERTE AUFMERKSAMKEIT ZU BEOBACHTEN. AUS DIESER GESAMTBEFINDLICHKEIT RESULTIERT FÜR DEN KOKAIN KONSUMIERENDEN KRAFTFAHRER EINE GEFÄHRLICHE DISKREPANZ ZWISCHEN SUBJEKTIV GESTEIGERTEM LEISTUNGSGEFÜHL (Z. B. DURCH ANTRIEBSSTEIGERUNG ODER ABBAU VON HEMMUNGEN) BEI GLEICHZEITIG HERABGESETZTEM LEISTUNGSVERMÖGEN (Z.B. DURCH FAHRIGKEIT, MANGELNDE KONZENTRATION UND REDUZIERTE AUFMERKSAMKEIT).

2. DAS EUPHORISCHE STADIUM KANN IN EIN AUSGEPRÄGTES „RAUSCHSTADIUM“ ÜBERGEHEN. IN DIESEM KANN ES ZU TRUGWAHRNEHMUNGEN SOWIE BEZIEHUNGS- UND VERFOLGUNGSWAHN KOMMEN.

3. IM DARAN ANSCHLIESSENDEN „DEPRESSIVEN STADIUM“ KOMMT ES SCHLIESSLICH ZU MÜDIGKEIT, ERSCHÖPFUNG, UNGEDULD UND REIZBARKEIT.

4. AKKOMODATIONSSTÖRUNG DURCH PUPILLENERWEITERUNG UND MANGELNDER PUPILLENREAKTION.

5. ERHEBLICHE WIRKUNGSVERSTÄRKUNG DURCH ZUSÄTZLICHEN (AUCH MÄSSIGEN) ALKOHOLKONSUM

Aus dieser Symptomkonstellation resultiert, dass Kokain in jedem Rauschstadium ein unkalkulierbares Verkehrsrisiko darstellt. Der Genuss von Alkohol verstärkt die Risiken des Kokainkonsums.

LANGZEITFOLGEN UND GEFAHREN

Psychisch: Verfolgungswahn, Depressionen in „nüchternem“ Zustand. Etwa eine Stunde nach Beginn des Rauschzustandes fängt der „Kater“ an. Der Konsument fühlt sich depressiv, abgespannt, missmutig und schläfrig. In dieser Phase kommt es gelegentlich zu Suiziden. Um aus dieser Verstimmung herauszukommen, besteht das starke Verlangen nach dem nächsten Rausch (starke psychische Abhängigkeit).

Physisch: Herzrhythmus-Störungen, Herzschwäche und/oder Atemlähmung, Leberschäden, nach längerem Gebrauch auch körperlicher Verfall.

HERKUNFT

LSD (Lysergsäurediethylamid) wurde 1943 zufällig von dem Baseler Chemie-Unternehmen Sandoz entdeckt.

Es wurde ursprünglich auf chemischem Weg aus den Alkaloiden des Mutterkorns, einem Pilzbefall an Getreide, gewonnen, kann mittlerweile aber auch vollsynthetisch hergestellt werden. Das damit produzierte Medikament Delysid® wurde 1966 verboten.

1961 wurde LSD durch einen Dozenten der Havard-Universität in den USA in den Mittelpunkt einer neuen Religion gestellt und so zur Kultdroge der „Flower-Power-Bewegung“ und von zahlreichen Künstlern der 60er und 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts als Inspirationshilfe benutzt.

KONSUM

LSD wird als Flüssigkeit in einer Menge von etwa 100 Mikrogramm pro „Trip“ auf eine Trägersubstanz (z. B. Zuckerwürfel, Gelatine, Löschpapier) geträufelt und in dieser Form vertrieben und beim Konsum mitsamt der Trägersubstanz geschluckt (gegessen). Die Wirkung tritt etwa 45 Minuten später ein und hält 8 bis 12 Stunden an. Seltener wird LSD auch in einer Lösung gespritzt. Dann beginnt „die Reise“ bereits nach wenigen Minuten. Eine Aufnahme des Wirkstoffes durch die Haut, z. B. durch Klebebilder oder „Tattoos“ ist entgegen vielfacher Behauptungen nicht möglich. Der Eindruck könnte dadurch entstanden sein, dass entsprechende Bildchen mit der Zunge angefeuchtet wurden, um sie aufkleben zu können.

VERBREITUNG

Im Vergleich zum Jahr 2013 ist die Sicherstellungsmenge von LSD nur leicht angestiegen. In 2019 Fällen wurden in Deutschland 38.854 LSD-Trips sichergestellt (Quelle: Bundeskriminalamt).

ALLGEMEINE WIRKUNG

LSD wirkt auf das limbische und retikuläre System im Gehirn, wo die emotionalen Reaktionen des Menschen (z. B. Freude, Trauer, Angst, Ekel, Liebe, Hass) auf äußere Sinnesreize (Hören, Sehen, Riechen, Schmecken, Fühlen) gesteuert werden. Die Produktion von Serotonin, einem u.a. für den Schlaf wichtigen Botenstoff (Neurotransmitter), wird unterbunden.

Durch die Einnahme von LSD kommt es zu Halluzinationen. Die persönliche Identität, Bilder, Begriffe, Träume und Wirklichkeit sowie die Sinneswahrnehmungen werden gestört, was u.a. dazu führen kann, dass Farben „gehört“ und Töne „geschmeckt“ werden. Die Pupillen werden stark erweitert, weswegen helles Licht als unerträglich empfunden wird.

WEITERE AUSWIRKUNGENDES LSD-KONSUMS SIND

1. STARKE HALLUZINATIONEN ERZEUGEN MASSIVE STÖRUNGEN DES RAUM- UND ZEITGEFÜHLS.

2. IN ABHÄNGIGKEIT VON DER PSYCHISCHEN AUSGANGSLAGE DES KONSUMENTEN, DIE DURCH LSD VERSTÄRKT WIRD, KANN DIE STIMMUNG ZWISCHEN EUPHORISCH UND DEPRESSIV WECHSELN.

3. SCHWEISSAUSBRÜCHE, KÄLTESCHAUER, SCHWINDEL, BEWEGUNGSSTÖRUNGEN UND ANDERE KÖRPERLICHE AUSFALLERSCHEINUNGEN WECHSELN SICH AB.

4. BEIM „HORROR-TRIP“ KOMMT ES ZU PANIKARTIGEN ZUSTÄNDEN, VERFOLGUNGSWAHN BIS ZUR TODESANGST.

5. SELBSTÜBERSCHÄTZUNG UND SINNESTÄUSCHUNGEN STEIGERN DIE (OFT UNBEABSICHTIGTE) SUIZIDGEFAHR Z. B. DADURCH, DASS EIN LSD-KONSUMENT PLÖTZLICH GLAUBT, MIT SEINEM FAHRZEUG HINDERNISSE „ÜBERFLIEGEN“ ZU KÖNNEN.

6. KÖRPERLICH KANN ES ZU ÜBELKEIT, ERBRECHEN UND KÄLTEGEFÜHL KOMMEN. ATMUNG, KREISLAUF, HERZSCHLAG, DARMBEWEGUNG UND HAUTDURCHBLUTUNG WERDEN MERKBAR BEEINFLUSST

AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERKEHRSTÜCHTIGKEIT

LSD ist als stärkstes Rauschgift der Gruppe der Halluzinogene für eine völlige Verzerrung und (halluzinatorische) Manipulation der Realität verantwortlich (s.o.). Eine auf einem LSD-Trip befindliche Person ist deshalb für die aktive Verkehrsteilnahme völlig ungeeignet. Auch im Falle des LSD-Konsums wirkt der zusätzliche Genuss von Alkohol erheblich risikoverstärkend.

LANGZEITFOLGEN UND GEFAHREN

LSD macht nicht körperlich süchtig. Es gibt entgegen anders lautenden Behauptungen auch keine Entzugserscheinungen. Die größten Gefahren bestehen während des „Trips“, weil es durch die Sinnestäuschungen und das gestörte Reaktionsverhalten zu schweren Unfällen oder gar zum Tod des Konsumenten kommen kann. So wird immer wieder von Menschen berichtet, die im LSD-Rausch aus dem Fenster gesprungen sind, weil sie glaubten, fliegen zu können. Bei sog. „Horror-Trips“ kann es zu Suiziden kommen. Überdosierung kann zum Herzversagen und dadurch zum Tod führen.

Eine weitere, nicht zu unterschätzende Gefahr besteht durch die Möglichkeit einer sog. Nachhall-Psychose („Flashback“). Das ist ein Rauschzustand, der erst Wochen oder sogar Monate nach dem eigentlichen LSD-Rausch völlig überraschend auftreten kann.