Rauschfrei im Straßenverkehr

Wir fordern

#RAUSCHFREI_IM_STRASSENVERKEHR   #VISION_BADS

#RAUSCHFREI IM STRASSEN­VERKEHR   #VISION BADS

Wer trinkt, fährt nicht!

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Unfälle, bei denen mindestens eine beteiligte Person alkoholisiert war, vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 um 19,5% erhöht. Der BADS fordert, dass – wie in § 24c StVG für unter 21jährige festgelegt – für alle Verkehrsteilnehmer gelten muss, dass ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr nicht führen darf, wenn er unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks steht. Die Unfallzahlen zeigen, dass das Verbot für Fahrten unter Alkohol nicht auf junge Menschen begrenzt werden kann, sondern für alle Fahrerlaubnisinhaber gelten muss.

Wer kifft, fährt nicht!

Auch hier zeigt sich nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes eine ähnlich gefährliche Entwicklung. Unfälle mit Personenschäden nahmen unter dem Einfluss von Drogen vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 um 14,3% zu. Besonders relevant ist insoweit der Konsum von Cannabis, dessen partielle Legalisierung aktuell im Raum steht. Der Grenzwert für ordnungswidriges Verhalten nach § 24a StVG liegt derzeit bei einem Nanogramm THC. In der öffentlichen Diskussion wird dieser Wert häufig als zu restriktiv angesehen. Wissenschaftlich konnte bisher in Bezug auf die Verkehrssicherheit jedoch kein überzeugender neuer Grenzwert bestimmt werden. Solange dies nicht der Fall ist, muss es nach Auffassung des BADS bei der Beibehaltung des bestehenden Grenzwertes bleiben.

Wir fördern

Willkommen auf der neu gestalteten Website des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. (BADS). Seit unserer Gründung im Jahr 1950 setzen wir uns konsequent für die Sicherheit im Straßenverkehr ein. Was einst als Initiative zur Prävention von Alkoholkonsum am Steuer begann, hat sich über die Jahrzehnte zu einem umfassenden Engagement gegen sämtliche psychoaktiven Substanzen im Straßenverkehr entwickelt. Mit einer Expertise, die auf über 70 Jahren Erfahrung und dem Fachwissen von Juristen, Polizeibeamten, Rechtsmedizinern und Verkehrspsychologen basiert, leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Unsere Arbeit wird in 21 Landessektionen deutschlandweit koordiniert und von ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern getragen. Gemeinsam setzen wir uns für Aufklärung, Prävention und Forschung ein – von der Herausgabe der renommierten Fachzeitschrift „BLUTALKOHOL“ bis hin zu vielfältigen Projekten, die Behörden, Gerichte und die Öffentlichkeit unterstützen.

Entdecken Sie auf unserer neuen Website mehr über unsere Geschichte, unsere Aktivitäten und wie Sie Teil unserer wichtigen Mission werden können. Gemeinsam schaffen wir einen sichereren Straßenverkehr für alle.

Weiterhin bieten wir finanzielle Unterstützung für Forschungsprojekte.

Wir klären auf

Unsere Angebote für

Justiz und Behörden

Bildungs­einrichtungen

Fahrer und Fahrerinnen​

Unternehmen, Vereine, Verbände

Unsere 21 Landessektionen

Der BADS untergliedert sich in 21 Landessektionen, welche die Aufgaben unserer Organisation in ihrem Zuständigkeitsbereich wahrnehmen.

Schon ab 0,3 Promille wirkt sich Alkohol negativ auf die physische und psychische Leistungsfähigkeit von Fahrzeugführern aus. Besonders relevant sind dabei die Beeinträchtigung des Sehvermögens und die Verschlechterung des Reaktionsvermögens. Die Leistungsausfälle nehmen dabei proportional zum Grad der Alkoholisierung zu. Zur Simulation dieser Ausfallerscheinungen setzt der BADS schon seit vielen Jahren Fahrsimulatoren ein.

Geben Sie zur Suche nach der für Sie zuständigen Landessektion die PLZ in das Suchfeld ein. In der Karte können die die nächstgelegenen Standorte unserer Fahrsimulatoren ersehen und durch Anklicken das Anfrageformular aufrufen.

Über den BADS

Unsere Gremien - Vorstand und Bundesbeirat

Der Vorstand des BADS ist aktuell wie folgt personalisiert:

Helmut Trentmann

Präsident
Ltd. Oberstaatsanwalt a.D.

Prof. Dr. Dr. Reinhard Urban

Vizepräsident
Leiter Institut für Rechtsmedizin Mainz a.D.

Karl Klamp

Schatzmeister
Vors. Richter am Landgericht a.D.

Gerd Weinreich

Beisitzer
Vors. Richter am Oberlandesgericht a.D.

Dr. Ewald Brandt

Beisitzer
Ltd. Oberstaatsanwalt a.D.

Thomas Maile

Beisitzer
Erster Polizeihauptkommissar a.D.

Dr. Thorsten Prange​

Beisitzer
Vors. Richter am Landgericht

Der Bundesbeirat besteht aus den Vorsitzenden der 21 Landessektionen. Der Vorsitzende des Bundesbeirates und sein Vertreter werden von seinen Mitgliedern für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Ein Mitglied des Bundesvorstandes kann nicht zugleich Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Bundesbeirates sein.

Der Bundesbeirat steht dem Vorstand beratend zur Seite und arbeitet Empfehlungen aus.

Yvonne Schwerin

Büroleitung

Die Bundesgeschäftsstelle des BADS hat ihren Sitz traditionell in Hamburg. Sie koordiniert auf Weisung des Vorstandes alle der Geschäftsführung zuzurechnenden Tätigkeiten des BADS auf Bundesebene.

Wer trinkt, fährt nicht, wer fährt, trinkt nicht!
Wer kifft, fährt nicht, wer fährt, kifft nicht!

Ziel des Vereins ist eine Nullpromillegrenze beim Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr. Seit seiner Gründung lautet der Wahlspruchs des Vereins: „Wer trinkt, fährt nicht, wer fährt, trinkt nicht!“. Entsprechendes gilt für Drogen und die Fahrtüchtigkeit beeinflussende Medikamente. Zur Erreichung dieser Ziele arbeitet der BADS eng mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der Deutschen Verkehrswacht im Rahmen der „Vision Zero“ sowie mit vielen weiteren Partnern zusammen.

Partner

und viele weitere.