Alkoholwissen

Das Zusammenwirken von Unerfahrenheit und eine Enthemmung durch Alkohol erhöht gerade bei Führerscheinneulingen das ohnehin schon hohe Unfallrisiko. Untersuchungen haben ergeben, daß bereits bei 0,1 Promille Alkoholkonzentration das Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken, bei Fahrerinnen und Fahrern unter 21 Jahren um 25% steigt. In der Öffentlichkeit wird zu wenig problematisiert, daß Alkohol in hoher Konzentration ein Gift ist, das zum Absterben vieler Körperzellen führt. Gerade bei Heranwachsenden ist eine dauerhafte Schädigung körperlicher Fertigkeiten zu befürchten. Eine unterschätzte Problematik stellen bereits die Alcopops dar. Fast jeder zweite Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren trinkt regelmäßig Alcopops oder Biermixgetränke. Der Alkoholgehalt beträgt je nach Marke bis zu sechs Vol-%. Das ist mehr als ein Glas Bier oder Wein. Unser Filmbeitrag soll hier Aufklärung gerade bei Jugendlichen betreiben.

Was versteht man unter Alkohol?

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter dem Begriff „Alkohol“ das Ethanol (Ethylalkohol). Der Ursprung dieses Wortes geht auf den aus dem arabischen stammenden Begriff al-kuhl zurück. Darunter verstand man ein Pulver, im Wesentlichen bestehend aus Antimontrisulfid, das im alten Ägypten zum tiefschwarzen Schminken der Augenlider u.a. von Cleopatra angewandt worden sein soll. Von den Spaniern entlehnt wurden alle feinsten Pulver als „alcohol“ bezeichnet. Schließlich wurde das Wort auch in der deutschen Sprache verwendet und seine Bedeutung auf alle Substanzen ausgeweitet, die analog der Feinheit und damit Flüchtigkeit des Pulvers und der mit dem Pulver vermeintlich hergestellten betörenden Schönheit Eigenschaften aufwiesen, wie dies für das leichtflüchtige Ethanol galt. Folgerichtig übertrug der Schweizer Arzt Paracelsus im 16. Jahrhundert die Benennung „Alkohol” auf eine leicht flüchtige Substanz, die sich bei der Destillation von Wein gewinnen ließ und eine „betörende“ (berauschende) Wirkung besaß.

Bei Ethanol – chemische Formel C2H5OH – handelt es sich um eine klare, farblose, leicht flüchtige und leicht entzündliche Flüssigkeit mit brennendem Geschmack sowie charakteristischem, angenehmen Geruch. Diese ist beispielsweise in Getränken wie Bier, Wein oder Weinbrand, in geringer Menge auch in Fruchtsäften und Speisen, wie z.B. in sehr reifen Bananen, enthalten.

Ethanol wird in der Regel durch Gärungsprozesse aus zucker- bzw. stärkehaltigen Grundstoffen durch Hefen bzw. Bakterien synthetisiert. In der industriellen Produktion wird nach Zerkleinerung des Rohstoffs zunächst unter Enzymzugabe bei geeigneten Temperaturen eine sog. Maische produziert. Nach Zugabe von geeigneten Hefen kommt es zur alkoholischen Gärung, bei der die in der Maische enthaltenen Kohlehydrate (Zucker) zu Ethanol und Kohlendioxid umgewandelt werden. Als Roh- oder Grundstoffe stehen dabei Agrarstoffe wie z.B. Kartoffeln, Roggen, Rüben, Mais, Weizen und Triticalen (Getreide aus einer Kreuzung von Weizen und Roggen) zur Verfügung. Daneben kann Ethanol industriell auch synthetisch durch katalytische Hydratisierung von Ethylen gewonnen werden. Während die typischen Gärprozesse aufgrund der Empfindlichkeit der beteiligten Hefen und/oder Bakterien bei ca. 15 Vol.% spontan enden, kann Ethanol in angereicherter Form nach Destillation gewonnen werden. Es steht dann in zwei Qualitäten, und zwar als Ethanol-Wasser-Azeotrop mit ca. 96 Vol. % und in entwässerter Form als sog. absoluter Alkohol mit ca. 99,9 Vol.% zur Verfügung.

Bei Ethanol – chemische Formel C2H5OH – handelt es sich um eine klare, farblose, leicht flüchtige und leicht entzündliche Flüssigkeit mit brennendem Geschmack sowie charakteristischem, angenehmen Geruch. Diese ist beispielsweise in Getränken wie Bier, Wein oder Weinbrand, in geringer Menge auch in Fruchtsäften und Speisen, wie z.B. in sehr reifen Bananen, enthalten.

Die jährliche Alkoholproduktion in der EU beläuft sich auf 42 Millionen Hektoliter (Weltproduktion ca. 330 Millionen Hektoliter p.a.), wovon 13 Millionen landwirtschaftlichen und der Rest nichtlandwirtschaftlichen Ursprungs ist (so genannter Synthesealkohol). Auf die Spirituosenbranche, die nur Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs verwenden kann, entfallen etwa 30% des europäischen Absatzes, während die übrigen Branchen (Chemische Industrie, pharmazeutische Industrie, Kosmetikindustrie usw.) sowohl Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs als auch Synthesealkohol verwenden. De facto betrifft die Gesamtnachfrage in der Europäischen Gemeinschaft (EU) zu jeweils 50% beide Arten von Alkohol.

Die Alkoholproduktion stellt für in der EU erzeugte Rohstoffe eine wichtige Absatzmöglichkeit dar. So werden an die Spirituosenbranche jährlich 2,1 Millionen Tonnen Getreide, 2,6 Millionen Zuckerrüben, 325.000 Tonnen Obst und 6,2 Millionen Hektoliter Wein geliefert.

Im weltweiten Vergleich hat Europa seit jeher den höchsten Pro-Kopf-Verbrauch alkoholischer Getränke. Seit etwa zehn Jahren geht der Konsum in vielen europäischen Ländern jedoch schrittweise zurück. Für die gesamte Region ist er seit 2010 um zehn Prozent gesunken. Für Deutschland gilt dieser Trend nicht. Auch der Suchtbericht der Bundesregierung (2020) berichtet nur von einem geringen Rückgang von 11,5 Litern reinen Alkohols pro Kopf im Jahr 2007 auf 11,03 Liter im Jahr 2019. Damit trinken die Deutschen fast doppelt so viel wie der durchschnittliche Weltbürger. Weltweit geht man aktuell von einem Pro-Kopf-Verbrauch an reinem Alkohol von 6,2 l im Jahr 2018 aus.

Umgerechnet auf den Pro-Kopf-Konsum einzelner alkoholischer Getränke im Jahr 2019 sind dies für Bier pro Jahr ca. 99,7 l bei einem Gesamtabsatz von Bier in der Größenordnung von fast 92 Mio. hl. Der Pro-Kopf-Konsum von Wein und Schaumwein betrug 23,5 l, der von Spirituosen und Spirituosenmischgetränken 5,3 l.

Quellen: Statistisches Bundesamt, de.statista.com, DHS

Bei dem vom Menschen konsumierten Alkohol handelt es sich grundsätzlich um eine psychotrope, d.h. zentral im Bereich des Gehirns wirksame Substanz und legale Droge (ein sog. Genussgift), welche nach Aufnahme in den Körper überwiegend „verstoffwechselt“ und teilweise auch unverändert ausgeschieden wird. Dabei unterscheidet man drei Phasen:

  • Resorptionsphase (Übergang des Alkohols aus dem Magen-/Darmtrakt ins Blut)
  • Diffusionsphase (Verteilung des resorbierten Alkohols im Körper)
  • Eliminationsphase (Abbau und Ausscheidung)

Resorptionsphase

Die Resorption beginnt bereits unmittelbar beim Trinken in der Mundschleimhaut, wo schon bis zu knapp 2 % des konsumierten Alkohols über die Zellen aufgenommen werden und ins Blut übergehen können. Maximal weitere 20 % gelangen über die Magenschleimhaut in das Blut und werden von dort aus durch den Körper transportiert und an die Zellen abgegeben bzw. bereits in der Magenschleimhaut verstoffwechselt. Die Hauptmenge des Alkohols geht jedoch erst beim Passieren des Dünndarms in den Kreislauf über. Deshalb dauert es im Regelfall eine Weile, bis man die Alkoholwirkungen „im Kopf“ zu spüren beginnt (sog. Anflutung). Sobald der Alkohol einmal den Magen passiert hat lässt sich der Fortgang der Resorption nicht mehr aufhalten.

Beim sog. Sturztrunk, insbesondere auf leeren Magen, wird der Körper in kurzer Zeit mit einer großen Alkoholmenge „überflutet“, die sehr schnell den Magen passiert und in den Darm gelangt. Dort erfolgt entsprechend der Resorption von Wasser der Übergang des Alkohols aus dem Darmtrakt ins Blut in sehr kurzer Zeit. Dieser sehr steile Anstieg der Blutalkoholkurve und damit die relativ hohe Alkoholkonzentration, die nach Übertritt in den Blutkreislauf zunächst in die Leber gelangt, führt dazu, dass sie in dieser Situation mit ihrer Entgiftungsfunktion überlastet ist wenngleich bereits zu diesem Zeitpunkt ein Teil des resorbierten Alkohols bereits verstoffwechselt wird (siehe „First-pass Effekt“ als Teil des sog. Resorptionsdefizits). Danach gelangt der Alkohol mit dem Blut in den (kleinen) Lungenkreislauf. Unmittelbar nachdem das Blut in der Lunge mit Sauerstoff angereichert wurde, kommt es in den großen Körperkreislauf. Dabei wird rund 1/4 der Blutmenge mit dem darin enthaltenen Alkohol zunächst in den Kopfbereich gepumpt, also auch zum Gehirn. Die Anflutungswirkung ist daher nach einem Sturztrunk sehr viel stärker als nach mäßigem oder über längere Zeit verteiltem Alkoholkonsum.

Der Übergang des Alkohols aus dem Verdauungstrakt in den Körper ist spätestens zwei Stunden nach Trinkende abgeschlossen (Resorptionsphase). Bei geringeren Trinkmengen und Konsum niedrigprozentiger alkoholischer Getränke kann von 30, längstens 90 Minuten ausgegangen werden. Die Resorptionsgeschwindigkeit hängt u. a. sowohl vom Füllzustand des Magens als auch von der Art der Nahrung und gegebenenfalls von psychischen Faktoren ab. Bei leerem Magen steigt der Alkohol deutlich schneller „zu Kopf“ als nach einer ausgiebigen Mahlzeit. Durch fetthaltige oder anderweitig schwer verdauliche Nahrung kann die Resorption zusätzlich verzögert und damit gegebenenfalls in geringem Umfang in ihrem Gesamtausmaß verringert (jedoch nicht verhindert!) werden, weshalb erfahrene Partygänger vor Beginn einer „feucht-fröhlichen“ Veranstaltung z. B. eine Dose Ölsardinen verspeisen oder ein Gläschen Salatöl trinken. Ein bestimmter Anteil des konsumierten Alkohols gelangt überhaupt nicht in das Gewebe, sondern wird entweder ohne Verstoffwechselung wieder ausgeschieden oder in einem sog. „first-pass Effekt“ in der Leber noch vor der Verteilung im Körper verstoffwechselt. Man spricht vom sog. Resorptionsdefizit. Dessen Höhe beträgt je nach Alkoholgehalt des Getränks, Trinkmenge und -geschwindigkeit sowie Füllzustand des Magens zwischen 10 und 30 %.

Diffusionsphase

Alkohol ist sehr gut wasserlöslich aber nur sehr begrenzt fettlöslich. Der durch die Mund- und Magenschleimhaut sowie im Darm aufgenommene Alkohol verteilt sich deshalb über das Blut im Wesentlichen nur im wässrigen Körpergewebe (im sog. „Körperwasser“), das im Mittelwert bei Männern zwischen 60 und 70 % und bei Frauen 50 – 60 % der Körpermasse (in erster Näherung des „Gewichts“) ausmacht. Weil verschiedene Gewebsarten einen unterschiedlichen Wassergehalt aufweisen (z. B. Muskelgewebe bis zu 75 %, Gehirn 70 %, Knochen bis zu 35 %), kommt es in den unterschiedlichen Geweben auch zu einer unterschiedlichen Anreicherung des Alkohols. Generell aber finden wir nach der Phase der Alkoholverteilung Alkohol in allen Geweben des Körpers.

Eliminationsphase

Alkohol wird bereits in sehr geringem Umfang in den Schleimhäuten des Magen-/Darmtrakts und in nahezu allen übrigen Geweben verstoffwechselt. Der entscheidende Alkoholabbau findet aber in der Leber statt. In dem Augenblick, in dem der erste Alkohol über das Blut die Leber erreicht, beginnt dort der Abbau (first-pass Effekt). Während der Resorptionsphase ist die Aufnahme von Alkohol in den Körper allerdings noch deutlich größer als der gleichzeitig laufende Abbau, weswegen die Blutalkoholkonzentration (BAK) während der Resorptionsphase ständig weiter ansteigt und etwa mit deren Ende den Gipfelwert erreicht. Während der Verteilungsphase (Diffusionsphase) gleichen sich Resorption und Elimination langsam aneinander an und halten sich dann für eine kurze Zeit in etwa die Waage. Während dieser Zeit bleibt der BAK-Wert nahezu unverändert, weswegen man auch von der sog. Plateauphase spricht. Danach überwiegt zunehmend der Abbauwert, so dass die BAK-Kurve langsam und durch eine nahezu gleichbleibende Leber-Stoffwechselleistung praktisch in erster Näherung linear absinkt.

Die Elimination erfolgt insgesamt über folgende Mechanismen:

  • Maximal 5 % werden unverändert „abgeatmet“. Das ist die im Volksmund bekannte „Fahne“, die auch bei der Atemalkoholbestimmung eine Rolle spielt.
  • Nur ca. 2 % des in den Körper gelangten Alkohols werden, ohne dass er „verstoffwechselt“ wurde, mit dem Urin ausgeschieden, obwohl Alkohol die Harnproduktion verstärkt.
  • Weitere 1 – 2 % des Alkohols werden „ausgeschwitzt“.
  • Der weitaus überwiegende Teil (rund 95 %) des vom Körper aufgenommenen Gesamtalkohols wird mittels des sog. ADH-Systems überwiegend in der Leber durch Oxidation abgebaut und die entstehenden Stoffwechselprodukte über die Lunge abgeatmet bzw. über die Niere ausgeschieden. Dabei wandelt das in den Leberzellen vorhandene Enzym Alkoholdehydrogenase (ADH) den Alkohol (chemisch korrekt: das Ethanol, C2H5OH) zunächst in Acetaldehyd (C2H4O) um. Der weitere Abbau zu Essigsäure (C2H4O2) erfolgt ebenfalls in der Leber durch das Enzym Aldehyddehydrogenase (ALDH). Die Essigsäure wird schließlich in den sog. Zitronensäurezyklus eingespeist und dort zu CO2 (Kohlendioxid) und H2O (Wasser) verarbeitet.

Sowohl das ADH als auch das ALDH benötigen für diese Tätigkeit einen „Helfer“ in Form des Co-Enzyms NAD, das dabei in die sog. reduzierte Form NADH umgewandelt wird. Das NADH muss anschließend wieder zu NAD reoxidiert werden, um erneut beim Alkoholabbau „helfen“ zu können. Wegen der dafür benötigten Zeit wird die Abbaugeschwindigkeit des Alkohols nahezu konzentrationsunabhängig und praktisch linear auf durchschnittlich 0,15 ‰ bis 0,17 ‰ (minimal 0,1 ‰, maximal 0,2 ‰) pro Stunde begrenzt, während bei allen anderen Giften (z.B. Drogen) der Abbau konzentrationsabhängig und exponentiell stattfindet – man rechnet dann in sog. Halbwertszeiten. Diese konstante Abbaugeschwindigkeit ermöglicht nach abgeschlossener Resorption, also wenn kein neuer Alkohol mehr hinzukommt, die sog. Rückrechnung.

Ausgehend von einem mittleren Abbauwert von 0,15 ‰ pro Stunde dauert es nach abgeschlossener Resorption (also erst gerechnet ab spätestens 2 Stunden nach Trinkende!) bei einem Ausgangswert von ursprünglich 1 ‰ rund 6 – 7 Stunden, bis man wirklich wieder nüchtern ist. Wer also bis spät in die Nacht hinein feiert und dabei alkoholische Getränke in größeren Mengen zu sich nimmt, ist selbst am nächsten Morgen noch keineswegs wieder uneingeschränkt fahrtauglich.

Ein weiterer Alkohol-Eliminationsmechanismus in der Leber ist das MEO-System (Microsomal-Ethanol-Oxidizing-System). Dieses benötigt nicht das nur begrenzt verfügbare NAD als Co-Enzym, steht dafür aber erst „auf Anforderung“, nämlich bei Alkoholgewöhnung (Trinkern) oder bei sehr hohen BAK-Werten (ab 2,5 ‰) als „Reserve“ zur Verfügung. Alkoholiker und/oder Personen mit sehr hohen BAK-Werten können durch die Kombination von ADH- und MEO-System in Einzelfällen, die nicht verallgemeinerungsfähig sind, über in der Regel sehr kurze Zeiträume auch höhere stündliche Abbauraten (bis zu 0,35 ‰/h) erreichen.

Immer wieder werden sog. „Promille-Killer“ angepriesen. Sie suggerieren die Möglichkeit, trotz erheblichen Alkoholkonsums keine körperlichen Beeinträchtigungen, insbesondere keine Beeinträchtigungen beim Führen von Kraftfahrzeugen und bei Polizeikontrollen erfahren zu müssen. Hiervor ist ausdrücklich zu warnen. Es handelt sich dabei um Kapseln, Pulver oder Limonaden, die als sog. Nahrungsergänzungsmittel lebensmittelrechtlich zugelassen und von den Herstellern damit beworben werden, sie könnten den Alkoholabbau im menschlichen Körper spürbar beschleunigen, also schneller wieder „nüchtern“ machen oder – wenn man sie vor Trinkbeginn zu sich nimmt – von vornherein verhindern, dass ein Teil des Alkohols überhaupt in das Blut gelangt.

Diese Limonaden oder Pulverpräparate enthalten als Hauptkomponente Fructose (Fruchtzucker) in sehr hoher Konzentration zusammen mit Ascorbinsäure (Vitamin C), die Limonaden oftmals auch Chinin.

Eine beschleunigte Absenkung des Alkoholspiegels ist bislang bei keinem dieser Produkte wissenschaftlich nachgewiesen worden. Das würde nach dem Vorgesagten eine Beeinflussung des körpereigenen ADH- oder MEO-Systems voraussetzen, die jedoch bislang weder experimentell nachzuweisen noch biochemisch zu begründen ist. Läge sie vor, würden die Präparate zudem unter das Arzneimittelgesetz fallen.

Die vermeintlich ernüchternde Wirkung bzw. der gefährliche Irrglaube, man vertrage nach der Einnahme derartiger Mittel viel mehr als sonst und dürfe deshalb auch mehr trinken, ohne deswegen fahruntauglich zu werden, beruht lediglich auf einer Verzögerung der Resorption bzw. auf Verdünnungseffekten, die zu einer Abflachung der BAK-Kurve und damit zu einer subjektiv falschen Einschätzung der tatsächlichen Alkoholisierung führen. Dagegen können derartige Präparate wegen des hohen Zuckeranteils neben Durchfall, Übelkeit und Brechreiz, bei erheblichen Konsummengen sogar Kollaps-ähnliche Symptome verursachen. Vor ihrem Gebrauch kann also nur nachdrücklich gewarnt werden, zumal eine möglicherweise gewünschte Steigerung der subjektiven Alkoholverträglichkeit – die mit keiner Steigerung der objektiven Fahrtauglichkeit einhergeht! – auch durch fetthaltige Speisen, dann jedoch ohne schädliche Nebenwirkungen, erzielt werden kann (vgl. oben).

Auch starker Kaffee, Tee oder Kälte (frische Luft, kalte Dusche) machen nicht „nüchtern“, sondern lediglich kurzfristig „wacher“. Zumindest gelingt es noch vorhandene Leistungsreserven kurzfristig zu mobilisieren. Da dieser Effekt jedoch nicht nur sehr kurz, sondern vor allem nicht in seiner Dauer vorhersehbar anhält, kommt es immer wieder weit vor Ende einer Pkw-Fahrt zu Erschöpfungszuständen und z.B. Kurzschlafperioden mit entsprechend gefährlichen Auswirkungen.

Allgemeine Schätzungen auf der Grundlage des Sucht-Surveys (ESA 2019)[1] gehen von etwa 1,6 Millionen Personen mit einer nach DSM-IV[2]innerhalb der letzten 12 Monate ermittelten Alkoholabhängigkeit aus. Die Schätzung für DSM-IV-Missbrauchsdiagnosen ergibt etwa 2,7 Millionen Personen, so dass insgesamt bei etwa 4,3 Millionen Personen in Deutschland eine akute Alkoholabhängigkeit oder ein Alkoholmissbrauch vorliegt. Das sind rund 5 % der Bevölkerung. Der Suchtbericht der Bundesregierung 2018 belegt zwar einen Rückgang des Alkoholkonsums, 6,7 Millionen Menschen der 18- bis 64-jährigen Bevölkerung in Deutschland konsumieren Alkohol jedoch in gesundheitlich riskanter Form. Alkohol wird als weitaus überwiegendes Problem im Zusammenhang mit Abhängigkeiten neben Nikotin bewertet.

Eine remittierte Alkoholabhängigkeit liegt bei 3,2 Millionen Personen vor, ein remittierter Alkoholmissbrauch bei 8,0 Millionen. Damit haben insgesamt 4,8 Millionen im Verlaufe ihres Lebens eine Alkoholabhängigkeit erlebt; bei 10,7 Millionen wird ein Alkoholmissbrauch angenommen.

Aus den Jahresstatistiken des „Einrichtungsbezogenen Informationssystems“ (EBIS)[3] für die Jahre 1992 bis 2001 ergibt sich für 2001 ein Frauenanteil unter den Behandelten mit der Hauptdiagnose Alkoholabhängigkeit oder schädlicher Gebrauch von Alkohol von 20,9 %. Dieser Anteil variiert seit 1992 zwischen 22 und 23 % und ist auch heute noch in gleicher Weise gültig.

Schätzungen für Deutschland belaufen sich auf etwa 74.000 Todesfälle, die durch riskanten Alkoholkonsum oder durch den kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak verursacht werden, meldete die Aktionswoche Alkohol 2019.

Allein der dadurch verursachte volkswirtschaftliche Schaden beläuft sich auf eine knapp zweistellige Milliarden-Euro-Summe.

Das Deutsche Ärzteblatt meldete im November 2016, dass nach einem Bericht des Statistischen Bundesamts Alkoholmissbrauch zahlreiche Erwachsene in die Kliniken gebracht habe. Die Auswertung der Krankenhausdiagnosestatistik für das Jahr 2015 zeigte: „Mit fast 327.000 Fällen lagen alkoholbedingte psychische Probleme und Verhaltensstörungen an zweiter Stelle der Häufigkeit aller Diagnosen von insgesamt 19,8 Millionen vollstationären Patienten. Dabei handelte es sich in knapp 114.000 Fällen um einen akuten Rausch, mehr als 137.000 Krankenhauspatienten wurden wegen eines Abhängigkeitssyndroms behandelt und bei knapp 64.000 Menschen diagnostizierten die Ärzte akute Entzugser­scheinungen.“

Der Versicherungsbote (15.07.2019) sieht nach Auswertung der Zahlen zum erstmaligen Zugang zur Erwerbsminderungsrente Alkohol als Männerleiden: „81.543 Männer erhielten in 2018 erstmals eine Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit. Dem steht die leicht höhere Zahl von 86.435 Frauen gegenüber. Gerade im Kontext solcher Zahlen fällt aber auf, dass es laut Statistik der DRV auch typische „Männerleiden“ gibt. Denn „psychische Verhaltensstörungen durch Alkohol“ zwangen 4.113 Männer zur Aufgabe, jedoch nur 1.275 Frauen.“

Nach einem im Mai 1996 vom Robert-Koch-Institut in Kooperation mit der Kanadischen Addiction Research Foundation durchgeführten Projekt[4] wurden die gesamtwirtschaftlichen Kosten alkoholassoziierter Krankheiten in Deutschland bereits damals auf knapp 40 Mrd. DM geschätzt. Dabei dürfte es sich tatsächlich um eine Unterschätzung gehandelt haben.

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 46.697 Gewalttaten unter Alkoholeinfluss verübt. Das sind 26,8 Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität. Insbesondere bei schwerer und gefährlicher Körperverletzung prägt Alkoholeinfluss weiterhin die Tatbegehung in erheblichem Umfang. 40.565 (27,8%) solcher Taten wurden unter Alkoholeinfluss verübt. 30,5% (574) der Tatverdächtigen der Straftatengruppe Totschlag und Tötung auf Verlangen standen unter Alkoholeinfluss.

Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, dass große Teile der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ein Alkoholproblem haben bzw. gehabt haben. Darunter befinden bzw. befanden sich naturgemäß auch viele Verkehrsteilnehmer, bei denen es sich dann um keine „trinkenden Fahrer“, sondern in Wahrheit um „fahrende Trinker“ handelt.

[1] Seitz, N.-N., Lochbühler, K., Atzendorf, J., Rauschert, C., Pfeiffer-Gerschel, T., Kraus, L. (2019). Trends des Substanzkonsums und substanzbezogener Störungen. Auswertung des Epidemiologischen Suchtsurveys von 1995 bis 2018. Deutsches Ärzteblatt International, 116 (35-36), 585-591.

[2] Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders – Fourth Edition

[3] www.ebis-ift.de

[4] Bergmann/Horch, Kosten alkoholassoziierter Krankheiten, Schriftenreihe des Robert Koch Instituts Berlin

Im Jahre 2019 wurden in Deutschland insgesamt 2,685 Mill. Verkehrsunfälle polizeilich aufgenommenen. Registriert wurden 300.143 Unfälle mit Personenschäden, wobei  318.986 Beteiligte leicht verletzt wurden, 65.244 schwer verletzt und 3.046 getötet. Der konstante Rückgang der Verkehrsunfälle und Unfallopfer ist erfreulich. Dabei gehören Alkohol- und Drogenkonsum bei den Unfällen mit Getöteten leider weiterhin zu den Hauptunfallursachen. Das statistische Bundesamt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Bereich von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist, der prozentuale Anteil der Alkohol- und Drogenopfer im Straßenverkehr daher noch höher liegt.

Die meisten Alkoholunfälle mit Personenschäden ereigneten sich an den Wochenenden. Noch deutlichere Unterschiede zeigten sich in der tageszeitlichen Verteilung. Während tagsüber „nur“ 4 % aller Unfälle mit Personenschaden auf Alkohol zurückzuführen waren, stieg dieser Anteil in der Zeit zwischen 22.00 Uhr abends und 04.00 Uhr morgens auf 31 % an, mit einem deutlichen Schwerpunkt in den Stunden nach Mitternacht.

Trotz des erfreulichen Rückgangs der Zahl der Unfalltoten und Schwerverletzten ist darauf hinzuweisen, dass auch 2019 die 18– bis 24-Jährigen immer noch die mit Abstand gefährdeste Gruppe im Straßenverkehr war. Jeder fünfte Getötete und Verletzte gehört zu dieser Altersgruppe, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur bei ca. 8 % liegt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Alkoholunfall mit Personenschaden

  • überdurchschnittlich schwer,
  • im Wesentlichen ein Nachtunfall,
  • vorwiegend ein Wochenendunfall,
  • hauptsächlich von Männern verursacht und
  • überproportional häufig ein Unfall junger Verkehrsteilnehmer

ist.

Umfassendere und aktuelle statistische Informationen zur Relevanz von Alkohol als (Mit-)Ursache von Straßenverkehrsunfällen finden Sie in der Publikation des Statistischen Bundesamtes – DESTATIS – unter folgendem Link: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/_publikationen-verkehrsunfaelle.html

Wesentlichster Grund für das Fahren unter Alkoholeinfluss ist mangelndes Problembewusstsein und daraus resultierend die Unterschätzung der Alkoholwirkung sowie in der Verdrängung und Verharmlosung der Folgen.

Unterschätzung

Viele unterschätzen die Gefahr geringer Alkoholmengen und fühlen sich fahrtüchtig. Es wird versucht, aufkommende Unsicherheit durch besonders defensives Fahren zu kompensieren, oder – insbesondere bei Heranwachsenden – durch übertrieben forsche Fahrweise zu überspielen.

Häufig fehlen auch Kenntnisse über die Wirkung von Alkohol auf die Fahrtauglichkeit. Nach einer EMNID- Umfrage aus dem Jahr 1991 meinten z.B. 11 % der Probanden, Kaffee, Zigaretten oder eine kalte Dusche könnten die Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit mindern. Leider ist diese Meinung immer noch in der Bevölkerung, somit auch in der Gruppe der Kraftfahrer, trotz intensiver Aufklärungskampagnen insbesondere auch durch den BADS, weit verbreitet.

Verharmlosung

Verstöße ohne Unfallfolgen werden als Kavaliersdelikt bewertet und verharmlost („Es ist ja nichts passiert, also kann es nicht so schlimm gewesen sein“). Kommt es zu einem Unfall, wird dieser entgegen allen objektiven Fakten mit anderen Ursachen erklärt, weil „nicht sein kann, was nicht sein darf“.

Verdrängung der Folgen

Obwohl Autofahrer wissen, dass sie sich in eine Trinksituation begeben, zeigen sie häufig keine Bereitschaft, das Auto stehen zu lassen. Sie verdrängen die Tatsache, in eine Polizeikontrolle geraten zu können – „ich bin noch nie kontrolliert worden“ – oder in einen Unfall verwickelt zu werden („Tausendmal ist nichts passiert, warum sollte das diesmal anders sein?“).

Die Entscheidung, ob man selber fährt oder nicht, wird auf einen Zeitpunkt verschoben, zu dem die Entscheidungsfähigkeit durch Alkoholkonsum bereits beeinträchtigt ist.

Junge Menschen sind aufgrund ihres Lebensstils und ungenügender Fahrpraxis deutlich häufiger der Gefahr alkoholbedingter Unfälle ausgesetzt als ältere. Das liegt daran, dass das Auto zu einem festen Bestandteil des Alltags junger Menschen geworden ist. Es entscheidet oft über deren sozialen Status innerhalb ihrer Gruppe von Gleichaltrigen.

Lebensstil

Ein besonders wichtiger Grund für die hohe Unfallverwicklung der Fahranfänger liegt in der engen Verknüpfung ihres Freizeitverhaltens mit dem Mobilitätsverhalten. Junge Menschen nehmen wesentlich häufiger als ältere alkoholische Getränke außerhalb der eigenen Wohnung zu sich, vor allem nachts und an den Wochenenden. Junge Fahrer sind stark gehäuft nachts und am Wochenende unterwegs.

Risikoverhalten

Obwohl die jungen Verkehrsteilnehmer heutzutage zumeist über ein angemesseneres Sicherheitsbewusstsein verfügen, neigt nach wie vor annähernd jeder Dritte der 18- bis 34-Jährigen dazu, das Auto psychologisch zu missbrauchen (Suche nach Spannung, Selbstdarstellung, Imponiergehabe, „Dampfablassen“ usw.).

Aufgrund häufigen und intensiven Alkoholkonsums und ihres Lebensstils (Spaß-Generation) laufen junge Kraftfahrer häufiger als ältere Gefahr, in Trink-Fahr-Konflikte zu geraten. Über 50 Prozent ihrer Trinkepisoden finden nachts und am Wochenende außerhalb der eigenen Wohnung statt, setzen also Fahrten voraus. Nächtliche Freizeitunfälle ereignen sich hauptsächlich nach dem Besuch von Discos, Kneipen, privaten Partys und Feten. Für 18- bis 24-Jährige stehen Unfälle im Zusammenhang mit Disco-Besuchen an erster Stelle, für 25- bis 34-Jährige Unfälle im Zusammenhang mit Kneipenbesuchen.

Erhöhtes Unfallrisiko

Bereits geringe Alkoholkonzentrationen führen bei jungen Fahrern und Fahranfängern zu deutlichen Steigerungen des Unfallrisikos, denn ihr gerade erworbenes Fahrkönnen ist noch vornehmlich durch kontrollierende Handlungen bestimmt und wenig über Automatismen gesteuert.