ist ein Kongress von Verkehrsrechts- und Verkehrsexperten, der alljährlich in der letzten Januar-Woche stattfindet.
Er wird von der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft ausgerichtet und dauert jeweils drei Tage (mittwochs bis freitags).
Am Mittwoch finden die Mitgliederversammlung der Akademie und gesellschaftliche Veranstaltungen statt.
Am Donnerstag wird der Verkehrsgerichtstag mit einer Versammlung in der Kaiserpfalz in Goslar offiziell eröffnet. Nach Begrüßungsansprachen wird von einem prominenten Redner ein Plenarvortrag zu Fragen von aktueller und grundsätzlicher Bedeutung gehalten. Ab Mittag tagen acht Arbeitskreise, die jeweils auf der Grundlage von drei Referaten aktuelle Themen diskutieren.
Am Freitag verabschieden die Arbeitskreise ihre Empfehlungen. Diese enthalten Anregungen und Forderungen gegenüber dem Gesetzgeber, der Verwaltung und der Justiz sowie gegenüber den Verkehrsteilnehmern und der Öffentlichkeit. Am Nachmittag endet das Programm mit einem weiteren Plenarvortrag im großen Saal des Tagungszentrums.
Der bessere Schutz von Kindern, die Probleme jugendlicher und älterer Kraftfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer, der "Disco-Unfall", die Unfallgefahr durch hohe Geschwindigkeit, der Schutz der Allgemeinheit vor Fahrern, die unter Einfluß von Alkohol oder Drogen stehen, - wie ein roter Faden zieht sich durch die Themen der Arbeitskreise und die Ansprachen der Präsidenten der Akademie und des Verkehrsgerichtstags der Gedanke der Verkehrsicherheit.
Nachfolgend können Sie die unsere Themen betreffenden Empfehlungen ab dem 37. Verkehrsgerichtstag (1999) nachlesen:
Die Empfehlungen früherer Verkehrskehrrichtstage zur Alkohol-, Drogen und Medikamentenproblematik im Verkehr und alle weiteren Empfehlungen der Verkehrsgerichtstage zu Verkehrsthemen finden Sie auf der Website des Deutschen Verkehrsgerichtstages.