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Molekulargenetische Untersuchung zur möglichen Bestimmung der Herkunft von Cannabis (Medizinal-Cannabis oder freiverkäufliches Cannabis)

Eine aktuelle Untersuchungsmethode die bei den hier genannten Untersuchungsstellen durchgeführt wird:

BKA, LKA Rheinland-Pfalz, LKA Baden-Württemberg.

Der nachfolgende Text wird mit freundlicher Genehmigung des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg veröffentlicht.

1 DNA an Pflanzen

1.1 Möglichkeiten und Grenzen

DNA-Analysen an Pflanzen bzw. Pflanzenresten sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus forensischer Untersuchungsmöglichkeiten gerückt. Die Untersuchungen zielen insbesondere darauf ab, Pflanzenspuren einem ganz konkreten Pflanzenindividuum zuzuordnen – vergleichbar der Zuordnung von Humanspuren wie Hautschuppen, Blut, Sperma, Sekret zu einer konkreten Person. Die Methode ist einerseits aufwändig, da für jede Pflanzenart geeignete DNA-Sequenzen (sogenannte Short Tandem Repeats=STR) erarbeitet werden müssen, andererseits nicht für jede Pflanzenart zielgerichtet einsetzbar, da manche Pflanzenarten sich vegetativ vermehren können, demnach genetisch identische Pflanzen von Natur aus vorliegen können. Darüber hinaus sollten für jede Pflanzenart Datenbanken zur Ermittlung von Häufigkeiten erstellt werden. Insbesondere für die Mehrzahl der mitteleuropäischen Gehölze und für Cannabis liegen gute Voraussetzungen zum Einsatz dieser Methode vor.

Das Kriminaltechnische Institut (KTI) bietet inzwischen – bei entsprechend schwerwiegenden Delikten und erst nach Rücksprache mit dem KTI - die Methode zur DNA-Analyse an Cannabis-Pflanzen bzw. Cannabis-Pflanzenresten an. Derzeit sind folgende Anwendungsmöglichkeiten denkbar:

a) Nachweis einer Verbindung zwischen unterschiedlichen Sicherstellungslokalitäten bzw. Nachweis einer gemeinsamen Herkunft (z.B. Pflanzen einer Cannabis-Indoorplantage, die Person A betreibt, und Cannabis-Blüten- / Blattmaterial bei einer Person B). Vielfältige Szenarien sind möglich.

b) Nachweis der Behauptung, es handelt sich beim vorgefundenen Cannabis-Material um verschreibungspflichtigen Medizinalhanf.

c) Zuordnung von Cannabis-Pflanzenresten, sofern morphologisch nicht mehr möglich (z.B. beim Vorliegen von Wurzelballen oder Stängelresten)

DNA-Analyse an Cannabis: derzeitige Anwendungsmöglichkeiten bei schwerwiegenden Delikten und nach Rücksprache mit KTI

Gemeinsame Herkunft? Medizinalhanf?
Cannabis-Wurzeln? Cannabis-Stängel?

DNA-Untersuchungen an anderen Pflanzenarten (beispielsweise Eiche) werden derzeit noch an das BKA oder an andere externe Untersuchungsstellen weitergeleitet. Die Etablierung am KTI ist in Planung.

Bei einer geplanten DNA-Analyse an Pflanzenmaterial ist vor der Beauftragung Kontakt mit dem KTI aufzunehmen, um die Kapazitäten und Möglichkeiten im fraglichen Fall abzuklären.

1.2 Sicherung / Probenahme bei DNA-Analysen an Cannabis

Für die Aussagekraft der aus den Proben gewonnenen DNA-Befunde ist der Umfang der Beprobung des Pflanzenmaterials ein wesentlicher Faktor. Aus Kapazitätsgründen wird die Probenahme in den meisten Fällen nicht vollumfänglich erfolgen können, sondern sie muss über eine Stichprobe erfolgen. Die DNA-Befunde des Stichprobenmaterials decken daher möglicherweise nicht das gesamte Spektrum der eigentlich enthaltenen Cannabis-Pflanzen ab und schränken somit die Aussagekraft in Bezug auf das gesamte gesicherte Cannabis- Material ein (Gefahr von falsch Negativ-Befunden).

Der Stichprobenumfang ist bei den Fragestellungen b und c (s. Kapitel 1.1) in der Regel eindeutig zu treffen (z.B. 20 Verpackungseinheiten mit vermutlichem Medizinalhanf einer Sorte: 4-5 Proben; z.B. 50 Wurzelballen und ein Müllsack mit Stängelmaterial: 8-10 Proben von Wurzelballen, Stängel ohne Beprobung). Wichtig: Eine Überprüfung im Hinblick auf Medizinalhanf (Fragestellung b) ist nur bei Vorliegen des Sortennamens und ggf. der Chargennummer zielführend (siehe z.B. Rezept, Nachfrage Bezugs-Apotheke / Arzt). Liegen entsprechende Informationen nicht vor bzw. können diese nicht ermittelt werden, kann eine DNA-Analyse im KTI nicht durchgeführt werden.

Sicherung / Probenahme bei DNA-Analysen an Cannabis

Gemeinsame Herkunft? bei Plantagenanbau stichprobenartig Pflanzen beproben (Blatt / Blüte), bei Stecklingsvermehrung

zusätzlich Mutterpflanzen beproben

bei sehr großen Gebinden mit Blüten / Blättern oder Gebinden mit zerbröseltem Material möglicherweise verschiedener Pflanzen keine Untersuchung

Medizinalhanf?Untersuchung nur bei Vorliegen des Sortennamens Cannabis-Wurzeln? Cannabis-Stängel? Stichprobe

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Bei Fragestellung a (s. Kapitel 1.1) ist die Beprobung dann eindeutig, sofern im Rahmen der Sicherstellung vollständige Pflanzen oder nach Ernte zumindest das vorgefundene Restmaterial einzelnen Pflanzen zugeordnet werden kann. In solchen Fällen sollten die Pflanzen einzeln beprobt werden (z.B. Indoorplantage mit 50 Pflanzen: 8-10 Proben von einzelnen Pflanzen, Proben getrennt asservieren; Anbau im kleinen Rahmen mit 5 Pflanzen: Proben, Proben getrennt asservieren). Sofern sich Hinweise auf Stecklingsvermehrung ergeben, sollte jede Mutterpflanze einzeln beprobt werden (Proben getrennt asservieren).

Sofern nur abgeerntetes loses oder bereits für den Verkauf oder Konsum verpacktes Cannabis-Blüten- bzw. Blattmaterial vorgefunden wird, somit möglicherweise ein Gemisch aus unterschiedlichen Cannabis-Pflanzen vorliegt, ist eine DNA-Untersuchung in der Regel nicht mehr zielführend. Eine ausreichende Beprobung des vermutlichen Mischmaterials zur sinnvollen Auswertung der DNA-Befunde kann in solchen Fällen aus Kapazitätsgründen nicht gewährleistet werden (siehe oben: Hinweise zur Aussagekraft). Zudem zeigen durchgeführte Untersuchungen an solchem Material, dass Mischbefunde von unterschiedlichen Pflanzenindividuen vorliegen können, demnach trotz sorgfältiger Beprobung einzelner Blätter

/ Blüten Kontaminationen beispielsweise durch anhaftende Pflanzenstäube / Harzreste nicht ausgeschlossen werden können. Mischbefunde sind grundsätzlich nicht weiter auswertbar.