Immer wieder werden sog. „Promille-Killer“ angepriesen. Sie suggerieren die Möglichkeit, trotz erheblichen Alkoholkonsums keine körperlichen Beeinträchtigungen, insbesondere keine Beeinträchtigungen beim Führen von Kraftfahrzeugen und bei Polizeikontrollen erfahren zu müssen. Hiervor ist ausdrücklich zu warnen. Es handelt sich dabei um Kapseln, Pulver oder Limonaden, die als sog. Nahrungsergänzungsmittel lebensmittelrechtlich zugelassen und von den Herstellern damit beworben werden, sie könnten den Alkoholabbau im menschlichen Körper spürbar beschleunigen, also schneller wieder „nüchtern“ machen oder - wenn man sie vor Trinkbeginn zu sich nimmt - von vornherein verhindern, dass ein Teil des Alkohols überhaupt in das Blut gelangt.
Diese Limonaden oder Pulverpräparate enthalten als Hauptkomponente Fructose (Fruchtzucker) in sehr hoher Konzentration zusammen mit Ascorbinsäure (Vitamin C), die Limonaden oftmals auch Chinin.
Eine beschleunigte Absenkung des Alkoholspiegels ist bislang bei keinem dieser Produkte wissenschaftlich nachgewiesen worden. Das würde nach dem Vorgesagten eine Beeinflussung des körpereigenen ADH- oder MEO-Systems voraussetzen, die jedoch bislang weder experimentell nachzuweisen noch biochemisch zu begründen ist. Läge sie vor, würden die Präparate zudem unter das Arzneimittelgesetz fallen.
Die vermeintlich ernüchternde Wirkung bzw. der gefährliche Irrglaube, man vertrage nach der Einnahme derartiger Mittel viel mehr als sonst und dürfe deshalb auch mehr trinken, ohne deswegen fahruntauglich zu werden, beruht lediglich auf einer Verzögerung der Resorption bzw. auf Verdünnungseffekten, die zu einer Abflachung der BAK-Kurve und damit zu einer subjektiv falschen Einschätzung der tatsächlichen Alkoholisierung führen. Dagegen können derartige Präparate wegen des hohen Zuckeranteils neben Durchfall, Übelkeit und Brechreiz, bei erheblichen Konsummengen sogar Kollaps-ähnliche Symptome verursachen. Vor ihrem Gebrauch kann also nur nachdrücklich gewarnt werden, zumal eine möglicherweise gewünschte Steigerung der subjektiven Alkoholverträglichkeit - die mit keiner Steigerung der objektiven Fahrtauglichkeit einhergeht! - auch durch fetthaltige Speisen, dann jedoch ohne schädliche Nebenwirkungen, erzielt werden kann (vgl. oben).
Auch starker Kaffee, Tee oder Kälte (frische Luft, kalte Dusche) machen nicht „nüchtern“, sondern lediglich kurzfristig „wacher“. Zumindest gelingt es noch vorhandene Leistungsreserven kurzfristig zu mobilisieren. Da dieser Effekt jedoch nicht nur sehr kurz, sondern vor allem nicht in seiner Dauer vorhersehbar anhält, kommt es immer wieder weit vor Ende einer Pkw-Fahrt zu Erschöpfungszuständen und z.B. Kurzschlafperioden mit entsprechend gefährlichen Auswirkungen.