Goslar/Hamburg (nr). Als ein deutliches Signal für mehr Verkehrssicherheit auf den Straßen bewertet der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) die Empfehlung des in Goslar tagenden Verkehrsgerichtstages. Darin schlagen die Experten des Arbeitskreises 1 vor, Gerichten zu ermöglichen, bei Rauschfahrten nach §§315c, 316 STGB genutzte Fahrzeuge einziehen zu können. “Dass dies bisher gesetzlich nicht möglich war, ist nach unserer Auffassung eine Lücke, die es zu schließen gilt”, sagte BADS-Präsident Helmut Trentmann und verwies unter anderem auf die signifikant gestiegenen Unfälle unter Einfluss von Alkohol und Drogen, die insbesondere im Jahr 2022 um fast 20 Prozent gestiegen sind.
“In diesem Kontext sollten wir eine Neubewertung der Gesetzeslage in Bezug auf die Einziehung von Fahrzeugen vornehmen und uns hierbei durchaus an bereits geltenden Regelungen im europäischen Umfeld orientieren wie in Dänemark oder Italien”, sagte Trentmann. Die aktuelle Regelung in Deutschland ist in manchen Fällen nicht ausreichend insbesondere, wenn es um Wiederholungstäter oder besonders schwerwiegende Verstöße gehe. Der BADS stehe voll und ganz auch hinter der Empfehlung, die Verschärfung im Strafrecht sowohl bei fahrlässigem wie vorsätzlichem Verhalten anzuwenden.
Der BADS schließt sich darüberhinaus auch der Empfehlung an, Fahrzeuge einzuziehen, wenn sie nicht im Eigentum des Täters stehen. “Diese Einziehung bei Dritten bedarf aber nach unserer Auffassung einer weiteren gesetzestechnischen Überprüfung”, so Trentmann abschließend.