Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr weiter für Überprüfung des Grenzwertes bei Cannabiskonsum
Hamburg (nr). Der Präsident des BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr), Helmut Trentmann, spricht sich weiter dafür aus, den zur Zeit für die Teilnahme am Straßenverkehr geltenden Grenzwert bei Cannabiskonsum wissenschaftlich überprüfen zu lassen. Dieser wird in der bisherigen juristischen Praxis bei einer THC- Konzentration von 1,0 ng/ml Blutserum verortet.
Trentmann reagierte damit auf Medienberichte, wonach das Bundesverkehrsministeriumentsprechende Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages vom Januar 2023 nicht umsetzen will. „Dort hatte der Arbeitskreis II festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert so niedrig ist, dass er zwar den Nachweis des Konsums von Cannabis ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.“
Da nach der bisherigen Rechtsprechung Betroffene, wenn sie mit diesem Wert motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen, ggf. ungerechtfertigt mit Sanktionen rechnen müssen und dass nach wissenschaftlichen Hinweisen in vielen Fällen nicht berauschte Personen belangt werden, sei es auch nach Ansicht des BADS wichtig, hier durch wissenschaftliche Überprüfungen Klarheit zu schaffen, sagte Trentmann.
„Wenn wir es auch als unsere ureigenste Aufgabe ansehen, Gefahren durch Rauschmittel am Steuer soweit wie möglich zu vermindern, so muss es auf der anderen Seite aber auch gelingen, Rechtssicherheit und Verkehrssicherheit in Einklang zu bringen“, so der. BADS-Präsident.