BADS zu feuchtfröhlichem Trinken auf Weihnachtsmärkten
Hamburg (nr.) „Ein Gläschen in Ehren, kann niemand verwehren“. Dieser abgewandelte Spruch erfährt in den Vorweihnachtstagen wieder an Bedeutung, wenn die Weihnachtsmärkte zu Punsch, Grog oder Glühwein einladen. Feuchtfröhliche Runden heben dann die Stimmung. Dabei steigt der Alkohol auch schnell zu Kopf und beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit.
„Glühwein ja, - Hände am Steuer oder am Lenker eines E-Scooters aber nein“, sagt deshalb BADS-Präsident Helmut Trentmann und verweist darauf, dass alkoholisierte Heißgetränke durch Zucker und Wärme schneller in die Blutbahn gelangen. „Die Fahrtüchtigkeit nimmt vom ersten Schluck an ab, die Unfallgefahr dadurch zu.“ Auch wenn man vor dem Alkoholgenuss etwas gegessen habe, werde zwar die Alkoholaufnahme verlangsamt, die Fahrtüchtigkeit jedoch trotzdem eingeschränkt. „Im Umfeld von Weihnachtsmärkten kann man vielfach Taxen ordern oder den öffentlichen Nachverkehr nutzen, so spreche dann nichts gegen das eingangs zitierte „Gläschen“.
Helmut Trentmann verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die gültige Rechtslage. „Bereits ab 0,3 Promille im Blut können alkoholbedingte Fahrfehler zu weitreichenden Konsequenzen – auch bei E-Scootern - führen.“ Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, unabhängig davon, ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hatte oder beisipielsweise in Schlangenlinien gefahren war. Eine absolute Fahruntüchtigkeit bestehe ab 1,1 Promille und werde als Straftat geahndet.