BADS warnt vor Leichtsinn im Straßenverkehr am „Vatertag“
Hamburg (nr.) Ob motorisiert mit PKW, Motorrad, E-Bike oder E-Scooter oder ganz ohne elektrische Hilfe wie mit Fahrrad oder zu Fuß, am Himmelfahrtstag ist auf den Straßen und Wegen ganz besondere Vorsicht geboten: Die sogenannten Vatertagstouren lassen wieder vielerorts zum Alkohol greifen.
„Der Bollerwagen scheint dabei für den Bierkonsum noch das ungefährlichste Verkehrs- bzw. Transportmittel zu sein“, sagt der Präsident des BADS, Helmut Trentmann. Gleichwohl könne man auch als Fußgänger wegen Trunkenheit im Straßenverkehr belangt werden. Zudem sei ein hoher Alkoholkonsum auch am nächsten Tag noch im Blut nachweisbar. „Der sogenannte Restalkohol wird von vielen Konsumenten nicht beachtet. Er darf nicht mehr als 0,49 Promille betragen.“
„Grundsätzlich lehnt es der BADS ab, sich an die für Alkohol im Straßenverkehr gesetzlich zulässigen Grenzwerte heranzutrinken, gleichwohl müssen die Promillegrenzen jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein, denn Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“, warnt der BADS. Und was viele nicht wüssten, für die Benutzung eines E-Scooters gelten die Regeln wie für Kraftfahrzeuge.
Die klaren Regeln und Promillegrenzen in Deutschland lauten:
. Für alle Fahranfänger in der Probezeit und alle Kraftfahrer unter 21 gilt die 0,0 Promille Regel.
. Für alle anderen gibt es diese Grenzen:
. 0,3 Promille Bereits ab diesem Wert kann es bei gleichzeitig auftretenden
Ausfallerscheinungen zu einem Strafverfahren und einem Führerscheinentzug kommen.
. 0,5 Promille Ab diesem Wert liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Fahrverbot und
Bußgeld belegt wird.
. 1,1 Promille Ab diesem Wert liegt klar eine Straftat vor, was definitiv einen Strafbefehl und
einen Führerscheinentzug nach sich zieht.
. 1,6 Promille Dieser Wert führt zu Führerscheinentzug und Geldstrafe, in der Regel auch
zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, wenn man seinen
Führerschein wieder erlangen möchte. Ab diesem Wert wird auch für Radfahrer
die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen.