BADS unterstützt mit Sonderheft Arbeitskreis auf Verkehrsgerichtstag in Goslar
Goslar/Hamburg (nr). Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) legt für den 61. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar (25.- 27.Jan.) ein Sonderheft zur Thematik „E-Scooter“ vor. Mit dieser Problematik beschäftigt sich der dortige Arbeitskreis V der Expertinnen und Experten am Donnerstag und Freitag kommender Woche.
„Mit dem Sonderheft, das im Rahmen unserer fachwissenschaftlichen Publikation BLUTALKOHOL aufgelegt wurde, möchten wir einerseits zur sachlichen Diskussion beitragen“, schreibt der Präsident des BADS, Hellmut Trentmann, in seinem Vorwort.
Anderseits spiegelten die Beiträge unter anderem wieder, dass die im Vorfeld der gesetzlichen Einbindung der E-Scooter in die STVO ausgesprochenen Warnungen und Empfehlungen kaum berücksichtigt wurden. So sei - wie prognostiziert - die Zunahme von Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss deutlich gestiegen. Wenn auch die endgültige Statistik für 2022 noch nicht vorliege, so sei mit einer Steigerung der Unfälle von 30 Prozent zu rechnen. Bei 2155 Unfällen allein im Jahr 2021 registrierte die Polizei fünf Todesfälle und 386 Schwerverletzte. Dabei sei der Anteil der alkoholisierten Beteiligten bei E-Scooter-Unfällen allein in Niedersachsen - so ein Medienbericht - mit 14,9 Prozent deutlich höher als bei Fahrten mit normalen Rädern (5,9 Prozent).
„Unsere Publikation umfasst acht Beiträge namhafter Fachwissenschaftler. Darunter die Rechtsmediziner Professoren Thomas Daldrup und Benno Hartung, die die Ergebnisse ihrer Fahrsicherheitsstudie erläutern“, so Trentmann weiter. Die Ergebnisse hieraus hätten unter anderem gezeigt, dass schon bei Werten von 0,3 Promille eine signifikante Verschlechterung der Fahrleistungen deutlich wurde. „Insgesamt beleuchten die Beiträge in dem Sonderheft die beträchtliche Fehlentwicklung, die die Forderung nach verschärften Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Nutzung der Scooter unter Alkohol- und Drogeneinfluss, untermauern.“
Das Sonderheft wird in Goslar jedem Teilnehmer im Arbeitskreis V kostenlos ausgehändigt. Medienvertreterinnen und Vertreter erhalten das Heft bereits in der vom Verkehrsgerichtstag anberaumten Pressekonferenz am Mittwoch (25. Jan.).