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Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages(VGT) belegen entstandene Problemfelder

Goslar/Hamburg(nr.) Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) hatte schon während des Gesetzgebungsverfahrens zum Cannabiskonsum immer wieder darauf hingewiesen, dass die Erhöhung des THC-Grenzwertes erhebliche Gefahren für die Verkehrssicherheit mit sich bringen würde. Im von Prof. Dr. Thomas Daldrup (Mitglied im BADS) geleiteten Arbeitskreis I des VGT, der sich in Goslar mit dem Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr beschäftigt hat, wurde deutlich, welche Schwierigkeiten die Polizei in diesem Zusammenhang bei der Kontrolle von Verkehrsteilnehmern zu bewältigen hat. Unter anderem stelle sich die praktische Kontrolle im Zusammenhang mit dem Mischkonsum, also dem gleichzeitigen Konsum von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln (sogenannter Mischkonsum) sowie Medizinalkcannabis als äußerst problematisch dar.

Deshalb unterstützt der BADS durch seinen Präsidenten Helmut Trentmann nachdrücklich die  Empfehlungen des Arbeitskreises, bei diesem Mischkonsum die Nulltoleranz analog zu den schon geltenden Bestimmungen für Fahranfänger festzulegen. “Gerade beim Mischkonsum führen die Wechselwirkungen der einzelnen Substanzen zu einer noch deutlicheren Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Wenn wir die Vision Zero im Auge haben, sind unbeeinflusste Fahrzeugführer im Strassenverkehr unerlässlich”, so Trentmann. Darüberhinaus begrüße der BADS auch die weiteren Empfehlungen des AK1 zu den Fragen der Fahrerlaubnisverordnung einschließlich der Leitlinien für die Begutachtung einer Fahreignung.

“Wir vom BADS sehen uns mit unseren schon seit Jahrzehnten praktizierten Präventionsmaßnahmen- und Aufklärungsangeboten durch die Empfehlungen des Arbeitskreises

bestätigt und nehmen unseren Auftrag zur Verkehrssicherheit auch durch die Anforderungen der unübersichtlichen Rechtslage nach der Teilfreigabe von Cannabis unermüdlich wahr”, so der BADS-Präsident abschließend.

Originaltext 

Empfehlung Arbeitskreis I CANNABIS-MISSBRAUCH IM STRASSENVERKEHR

Die Erhöhung des THC-Grenzwertes birgt Gefahren für die Verkehrssicherheit und zahlreiche Probleme für die Arbeit von Polizei, Fahrerlaubnisbehörden und Begutachtungsstellen:

 

1.   Bezüglich des Mischkonsum von Cannabis incl. Medizinalcannabis und Alkohol sollte der Gesetzgeber im Straßenverkehrsgesetz eine Nulltoleranz festlegen, analog zu Fahranfängern.

2.   Der Arbeitskreis empfiehlt die Aufnahme des Mischkonsums (Cannabis und Alkohol) in die Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) aufgrund der unvorhersehbaren Gefahren

      der Wechselwirkung.

3.   Der Arbeitskreis fordert eine zügige Anpassung der Begutachtungsrichtlinien zum Thema Cannabis an die aktuellen wissenschaftlichen Standards, um die neue Realität

      des Freizeitkonsums abzubilden.

4.   Bei Ersttätern geht der Arbeitskreis von Cannabismissbrauch aus, wenn Zusatztatsachen vorliegen, die erwarten lassen, dass künftig nicht zwischen 

      Konsum und Fahren getrennt wird. Diese Zusatztatsachen sind vom Gesetzgeber zu definieren. Sie kommen u.a. aus dem Konsummuster, dem Vortatgeschehen oder aus den

     Umständen des Tatgeschehens.

5.  Der Arbeitskreis fordert die Bundesregierung bzw. den Gesetzgeber dringend auf, die zeitnahe Entwicklung von verdachtsausschließenden Vortestmöglichkeiten hinsichtlich

     der verschiedenen aktuellen Grenzwerte zu unterstützen.

6.  Der Arbeitskreis begrüßt das Vorhaben des Gesetzgebers, bei Gefahrguttransporten THC-Nüchternheit festzulegen.

7.  Der Arbeitskreis fordert, zur nötigen Fortentwicklung der Vision Zero die Aufklärungsmaßnahmen bezüglich der Risiken des Cannabiskonsums für die

     Verkehrssicherheit sowie der geltenden Rechtslage erheblich zu intensivieren.