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Politisches Handeln des Gesetzgebers gefordert
Hamburg (nr). „Die jetzt von einer Expertenkommission vorgelegten Empfehlungen zur Ermittlung eines gesetzlichen THC-Grenzwertes im Straßenverkehr müssen politisch wie wissenschaftlich bewertet werden“, sagte Helmut Trentmann, der Präsident des BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr).
Grundsätzlich gefährdeten die Rauschmittel Alkohol und Drogen die Verkehrssicherheit. Deshalb bleibe die Aufforderung des BADS nüchtern zu fahren, oberste Prämisse.
Der jetzigen Empfehlung, den THC-Grenzwert im Straßenverkehr auf 3,5 ng/ml Blutserum zu erhöhen, fehlt nach Auffassung des BADS die wissenschaftlich fundierte Grundlage.
Nach Bewertung des vom BADS beauftragten Experten, des namhaften Toxikologen und jahrelangem Mitglied der Grenzwertkommission, - Prof. Dr. Thomas Daldrup - (zugleich stellvertretender Vors. der Landessektion Rheinland Nord des BADS) diente als Basis für die Festlegung des THC-Grenzwertes auf 3,5 ng/mL im Wesentlichen nur eine einzige Studie aus dem Jahr 2006. Bei der Erläuterung dieses Wertes in Richtung der Konsumenten werde nicht darauf eingegangen, welche Menge des legal erworbenen Cannabis diese tatsächlich zur Herstellung eines Joints verwenden und letztendlich konsumieren.
Die Wissenschaft könne nicht belastbar belegen, dass aufgrund der u.U. raschen Elimination des THC zwischen Fahrt und Blutentnahme unterhalb des vorgeschlagenen Grenzwertes von 3,5 ng/ml im Blutserum die Verkehrssicherheit noch nicht beeinträchtigt sei. „Unser Experte befürchtet deshalb, Konsumenten könnten bei diesem Grenzwert durchaus auch ein höheres Risiko eingehen und somit - wie beim Alkohol - mit mehr Cannabis im Straßenverkehr unterwegs sein“, so der BADS-Präsident.
Insofern werde auch die Empfehlung ihrem Anspruch nicht gerecht, bei der Festlegung eines Grenzwertes klare verständliche Regeln zu etablieren, an den sich Konsumenten orientieren können.
„Wenn die Experten den THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blut empfehlen, unterstellen sie zudem, dass dieser Wert beim Alkohol mit 0,2 Promille zu vergleichen ist. Das ist nicht der Fall. Eine Vergleichbarkeit ist ausgeschlossen“, sagte Trentmann. Wenn darüberhinaus von Cannabiskonsumenten nach der Empfehlung Alkoholnüchternheit gefordert wird, sollte das konsequenterweise auch umgekehrt gelten, d.h. auch ein Alkoholkonsument müsse cannabisnüchtern sein, wenn er am Straßenverkehr teilnimmt.
„Wir begrüßen dagegen die von der Expertenrunde bei Verdacht einer Fahrt unter Cannabiseinfluss vorgeschlagenen Speicheltests. Sollte ein solcher Test, wenn er allen Qualitätsansprüchen gerecht wird, negativ ausfallen, wäre nämlich anzunehmen, dass der Konsum wahrheitsgemäß ausreichend lange Zeit vor Fahrtantritt eingestellt wurde“, so Trentmann unter Berufung auf die Expertise von Prof. Daldrup.
Grundlage für einen neuen THC-Grenzwert müssten weitere experimentelle Studien sein. „Angesichts der durch den vorgeschlagenen Grenzwert eintretenden unübersichtlichen Lage muss eine eindeutige Regelung für rauschfreies Fahren gefunden werden“. Cannabis und Alkohol sind im Straßenverkehr für den BADS tabu. Wir plädieren dafür, zunächst einen moderateren Grenzwert einzuführen, Die Ausführungen der interdisziplinären Expertengruppe lassen bei kritischer Würdigung diesbezüglich ausreichend Spielraum“, sagte der BADS-Präsident abschließend.
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