In Artikel I seiner Satzung hat sich der BADS die Aufklärung der Bevölkerung über die Gefährlichkeit des Alkohols und anderer, die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Mittel wie Drogen, Medikamente u.a., zur Aufgabe gemacht.
Der Aufklärungsauftrag umfasst in erster Linie alle Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen oder sich auf die Teilnahme vorbereiten (Fahrschulen), aber auch die Mitarbeiter von Bußgeld- und Strafverfolgungs-behörden sowie die Organe der Rechtspflege.
Hierzu bietet der BADS durch die Mitarbeiter seiner 21 Landessektionen auf diese Zielgruppen abgestimmte Aufklärungs- und Fortbildungsangebote an. Das Tätigkeitsspektrum umfasst
Weitere Aufgabenschwerpunkte der Arbeit des BADS sind die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet und die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen und Institutionen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.