Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. – kurz: BADS – wurde am 25. Mai 1950 unter dem Namen „Bund für alkoholfreien Verkehr“ auf Initiative des damaligen Präses des Amtes für Verkehr der Freien und Hansestadt Hamburg, Senator Lothar Danner als gemeinnützige Vereinigung mit Sitz in Hamburg gegründet. Hier befindet sich auch unsere Bundesgeschäftstelle.
1974 erweiterte der Verein seine Präventionsarbeit neben Alkohol im Straßenverkehr auf andere die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende psychoaktive Substanzen, insbesondere illegale Drogen und Medikamente. Dies ging auch mit einer Änderung des Vereinsnamens in „Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V.“ einher.
Der Verein blickt inzwischen auf eine über 70-jährige Geschichte zurück.
Mitarbeiter des Vereins sind insbesondere Juristen, Polizeibeamte, Rechtsmediziner und Verkehrspsychologen.
Seit 1961 gibt der Verein die renommierte Fachzeitschrift „BLUTALKOHOL“ heraus. Sie wird kostenlos an alle rechtsmedizinischen Institute, Gerichte und Staatsanwaltschaften verteilt und hat einen festen Leserstamm in 27 Ländern.
Alle Vorstandsmitglieder und Landesvorsitzenden sind ehrenamtlich tätig. Entscheidungsgremien sind Vorstand und Bundesbeirat.
Der Verein finanziert sich aus Geldbußen, Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Um jeden Anschein unsachgemäßer Verwendung zugewiesener Geldbußen zu vermeiden, hat der BADS in seinem Mitarbeiterhandbuch festgelegt, dass kein für den BADS tätiger Referent dem Verein Geldbußen zuwenden darf. Bei Selbsterfahrungsversuchen müssen die Teilnehmer zur Deckung der Getränkekosten einen Unkostenbeitrag entrichten.
Über seine Aktivitäten verfasst der Verein jährlich einen bebilderten umfangreichen Bericht, der an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und Ministerien zum Nachweis seiner Tätigkeiten übersandt wird.
Der BADS untergliedert sich in 21 Landessektionen, welche die Aufgaben unserer Organisation in ihrem Zuständigkeitsbereich wahrnehmen.
Die Zuständigkeiten der Landessektionen orientieren sich grundsätzlich an den OLG-Bezirken. Die Zuordnung der OLG-Bezirke zu den Landessektionen des BADS finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Landessektion | OLG-Bezirke |
Bayern-Nord | Bamberg - Nürnberg |
Bayern-Süd | München |
Berlin-Brandenburg | Berlin - Brandenburg a.d. Havel |
Bremen | Bremen |
Hamburg | Hamburg |
Mecklenburg-Vorpommern | Rostock |
Niedersachsen | Braunschweig - Celle - Oldenburg |
Nordbaden | Karlsruhe |
Nordhessen | Frankfurt/Main |
Rheinland-Nord | Düsseldorf |
Rheinland-Pfalz | Koblenz - Zweibrücken |
Rheinland-Süd | Köln |
Saar | Saarbrücken |
Sachsen | Dresden |
Sachsen-Anhalt | Naumburg |
Schleswig-Holstein | Schleswig |
Südbaden | Karlsruhe |
Südhessen | Frankfurt/Main |
Thüringen | Jena |
Westfalen | Hamm |
Württemberg | Stuttgart |
Im Bereich der OLG-Bezirke Karlsruhe und Frankfurt/Main sind jeweils 2 Landessektionen aktiv. Die Zuständigkeitsabgrenzung erfolgt hier auf Ebene der Landgerichtsbezirke.
Landessektion | OLG-Bezirk | Landgerichtsbezirke |
Nordbaden | Karlsruhe | Karlsruhe - Heidelberg - Mannheim - Mosbach |
Nordhessen | Frankfurt/Main | Gießen - Fulda - Kassel - Limburg - Marburg |
Südbaden | Karlsruhe | Baden-Baden - Freiburg - Konstanz - Offenburg - Waldshut-Tiengen |
Südhessen | Frankfurt/Main | Darmstadt - Frankfurt - Hanau - Wiesbaden |